Quiz: Politische Institutionen
Ich habe mich in den
letzten Tagen durch die Facebook-Seiten neuer Parteien der Corona-Skeptiker gearbeitet (vor allem „Widerstand 2020“ und „Wir
2020“). Erstaunlich, zu welchen Beschimpfungen
und bösartigen Angriffen Menschen greifen,
welche doch mit Liebe und Achtsamkeit die Welt verbessern wollen…
Wenn dort überhaupt
politisch Konkretes gefordert wurde, war ich teilweise entsetzt über das Fehlen von Grundvorstellungen, wie
unser Staatswesen funktioniert.
Mein erster Plan war,
zum Zwecke des Gruselns eine Auswahl solcher Zitate zu veröffentlichen. Im Moment meine ich aber, man sollte das
Positive herausstellen. Ich glaube,
vielen Kommentatoren dieser Richtung könnte mit Kenntnissen unserer politischen
Strukturen geholfen werden.
Aber auch alle
anderen Leser sind aufgerufen, einmal ihr entsprechendes Wissen zu testen. Die Auflösungen gibt es wie immer am
Schluss des Textes!
1. Wie viele Parteien
sitzen derzeit in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag?
A fünf
B sechs
C sieben
D acht
2. Wie viele Mitglieder
muss eine Fraktion im Bundestag mindestens haben?
A
5 Prozent der Abgeordneten
B
10 Prozent der Abgeordneten
C
mindestens 10 Abgeordnete
D
Die Größe ist nicht vorgeschrieben.
3. Wie viele Mitglieder
hat der Bundestag nach dem Bundeswahlgesetz (ohne Überhangs- und
Ausgleichsmandate) nach derzeitigem Stand?
A
498
B
589
C
598
D
709
4. Wie viele Bundestags-Wahlkreise
gibt es also?
A
249
B
299
C
332
D
349
5. Wie viele Einwohner
vertritt also der gewählte Direktkandidat eines Wahlkreises im Schnitt?
A
114000
B
167000
C
198000
D
278000
6. Wie viele Überhangs-
und Ausgleichsmandate wurden in der jetzigen Wahlperiode vergeben?
A
24
B
48
C
77
D
111
7. Bekanntlich führt der
Zweitstimmenanteil einer Partei nur zu entsprechend vielen Bundestagsmandaten,
wenn er mindestens 5 Prozent beträgt. Gibt es eine weitere Möglichkeit, dies zu
erreichen?
A
nein
B wenn eine Partei in einem Bundesland mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erreicht..
C wenn eine Partei 5 Prozent der Erststimmen erreicht
D falls eine Partei mindestens 3 Direktmandate erreicht
8. Für wichtige
Abstimmungen im Bundestag ist die absolute Mehrheit der Abgeordneten nötig. Das
heißt?
A
mehr als 50 Prozent der anwesenden Abgeordneten
B
mehr als 50 Prozent der Mitglieder des Bundestags
C
mindestens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten
D
mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags
9. Eine Möglichkeit der
Abstimmung im Bundestag ist der so genannte „Hammelsprung“. Was passiert da?
A
Die Abgeordneten verlassen das Plenum und werden beim Wiedereintritt gezählt.
So wird die Beschlussfähigkeit des Parlaments festgestellt.
B
Die Abgeordneten verlassen das Plenum und gehen beim Wiedereintritt durch eine
von drei Türen, die jeweils für „ja“, „nein“ und „Enthaltung“ stehen.
C
Es handelt sich um eine geheime Abstimmung.
D
Es wird namentlich mit Stimmkarten gewählt.
10. Neben der
Bundesregierung und dem Bundesrat hat auch der Bundestag das Recht, Gesetze zur
Beratung einzubringen. Wie ist dieses Recht gestaltet?
A
Gesetzesvorlagen dürfen nur Fraktionen einbringen.
B
Gesetze können nur von einer Mehrheit der Abgeordneten eingebracht werden.
C
Zur Vorlage eines Gesetzentwurfs müssen sich mindestens 5 Prozent der
Abgeordneten entschließen.
D
Das Recht zur Gesetzesvorlage steht jedem einzelnen Abgeordneten zu.
11. Welchen Einfluss hat
der Bundesrat auf die Gesetzgebung?
A
Gesetze, welche in die Länderhoheit eingreifen, können ohne Bundesratsmehrheit
nicht in Kraft treten.
B
Der Bundestag kann generell den Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit überstimmen.
C
Der Bundestag kann generell den Bundesrat mit absoluter Mehrheit überstimmen.
D
Bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen kann der Bundestag den Bundesrat mit
absoluter Mehrheit überstimmen.
12. Der Bundespräsident
wird von der Bundesversammlung gewählt. Wie setzt sich diese zusammen?
A
aus den Abgeordneten des Bundestags und einer gleichen Zahl von Vertretern,
welche die Länderparlamente wählen
B
aus einer gleichen Zahl von Bundestags- und Landtagsabgeordneten
C
aus den Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats
D
aus den Mitgliedern des Bundestags und der Regierung
13. Wer kann als
Bundespräsident gewählt werden?
A
nur jedes Mitglied des Bundestags oder Bundesrats
B
nur jedes Mitglied der Bundesversammlung
C
nur Abgeordnete des Bundestags oder eines Länderparlaments
D
jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat
14. Wer vertritt den
Bundespräsidenten?
A
der Präsident des Bundestags
B
der Präsident des Bundesrats
C
der Präsident des Bundesverfassungsgerichts
D
Der Bundespräsident hat keinen Stellvertreter.
15. Wie setzt sich der
Bundesrat zusammen?
A
ausschließlich aus Vertretern der einzelnen Landesregierungen.
B
aus Mitgliedern der in den Landtagen vertretenen Parteien
C
Jede Landesregierung entsendet eine gleiche Zahl von Vertretern in den
Bundesrat.
D
Die Mitgliederzahl richtet sich nach der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder.
16. Wer bestimmt die
Auswahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts?
A
der Bundesjustizminister
B
die Bundesregierung
C
der Bundestag mit absoluter Mehrheit
D
jeweils zur Hälfte der Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit
17. Wie lange amtiert ein
Verfassungsrichter?
A
4 Jahre
B
6 Jahre
C
8 Jahre
D
12 Jahre
18. Mittels Anfragen kann
das Parlament Auskünfte von der Regierung verlangen. Was unterscheidet eine
Kleine Anfrage von einer Großen Anfrage?
A
Kleine Anfragen kann jeder Abgeordnete stellen, Große nur eine Fraktion.
B
Große Anfragen müssen auf Wunsch im Parlament diskutiert werden.
C
Eine Kleine Anfrage müssen mindestens 5 Prozent der Abgeordneten stellen, eine
Große 10 Prozent.
D
Eine Kleine Anfrage betrifft nur die Zuständigkeit eines Ministeriums, eine
Große die Arbeitsgebiete mehrerer Ressorts.
19. Zur Klärung von
Missständen kann das Parlament mit „qualifizierter Minderheit“ einen
Untersuchungsausschuss einsetzen. Welcher Stimmenanteil der Mitglieder des
Bundestags ist dazu also nötig?
A
10 Prozent
B
20 Prozent
C
25 Prozent
D
30 Prozent
20. Der Bundeskanzler
kann im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Was gilt hierbei?
A
Das Parlament kann das Vertrauen mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten
aussprechen.
B
Das Vertrauen muss mit absoluter Mehrheit ausgesprochen werden.
C
Nach gescheiterter Vertrauensfrage kann der Bundestag einen neuen Kanzler
wählen.
D
Nach gescheiterter Vertrauensfrage wird das Parlament in jedem Fall aufgelöst.
Um gleich auf
entsprechende Vorhaltungen einzugehen: Klar kann man per Multiple Choice keine großen Zusammenhänge testen, sondern
vorwiegend einzelne Fakten. Aber
diese könnten ja dazu anregen, sich einmal umfassender darüber zu informieren,
wie fein austariert ein politisches System sein muss, um die Interessen von
über 83 Millionen Einwohnern auf einen Nenner zu bringen.
Auf jeden Fall aber:
Auf einer Bühne zu verkünden, ein paar tausend Fans seien nun eine „verfassungsgebende
Versammlung“, ist nicht von dieser Welt…
Und hier die Lösungen:
1
C: CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke, AfD
2
A
3
C – mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten sind es aktuell 709 Abgeordnete
4
B Jeder Wahlkreis entsendet einen direkt gewählten Abgeordneten (Erststimme).
Dazu kommt zunächst eine gleiche Zahl von Kandidaten aus den Landeslisten der
Parteien.
5
D: 83,2 Millionen geteilt durch 299 macht etwas über 278000
6
D: 46 Überhang- und 65 Ausgleichsmandate; der Bundestag ist somit nach dem
Nationalen Volkskongress Chinas mit rund 3000 Abgeordneten das zweitgrößte
Parlament der Welt!
7
D
8
B
9
A, B
10
C
11
A, D
12
A Die Länderparlamente wählen häufig auch prominente Persönlichkeiten, welche
nicht in den Landtagen sitzen.
13
D Ein Vorschlagsrecht hat jedes Mitglied der Bundesversammlung.
14
B
15
A, D Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen
Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen fünf, Länder mit
mehr als sieben Millionen sechs Stimmen.
16
D Es gibt zwei Senate mit jeweils 8 Richterinnen und Richtern.
17
D Das Mindestalter beträgt 40 Jahre – eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
18
B Beide Anfragen müssen von mindestens 5 Prozent der Abgeordneten gestellt
werden.
19
C
20 B,C Wird kein neuer Kanzler
gewählt, kann der Bundespräsident den Bundestag binnen 21 Tagen auflösen.
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