Zensur!
(1) Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit
und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre
Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(Grundgesetz Artikel 5)
Ich habe
aufgehört zu zählen, wie oft man mir schon vorgeworfen hat, auf meinem Blog „Zensur“ auszuüben. Daher komme es ja
auch, dass kaum jemand dort kommentieren möge – denn Widerspruch zu den Ansichten des Bloggers veröffentliche der gar
nicht erst.
Da ist es
wieder, das Argument, welches
derzeit vor allem von treudeutscher Seite ventiliert wird: „Das darf man ja heute nicht mehr sagen.“ Und das, obwohl ich doch
im Gegenzug alle Welt beleidige!
So auch mein
neuer Leser Christian Birkholz („El Malevo“),
welcher sich momentan große Mühe gibt, mein Blog nach anstößigen Stellen zu durchforsten und diese anklagend auf Thomas
Kröters FB-Seite zu veröffentlichen (wo sich derzeit, nach dem Niedergang von
Cassiels Blog, immer mehr die „Anti-Riedl-Jünger“ zu versammeln scheinen):
„Ich bin manchmal
etwas verwundert ob der wenigen kritischen Kommentare in Deinem Blog. Da muss
manchmal an ‚Neues Deutschland‘ oder ‚Pravda‘ (Die Wahrheit) denken.“ (Quelle:
Post vom 28.10.19)
Soll also wohl heißen: Ebenso wie in diesen staatlich gelenkten Presseorganen
keinerlei oppositionelle Stimmen zu
Wort kamen, duldet Gerhard Riedl in seinem Blog kaum „regimekritische“
Äußerungen.
Vermutlich wird Herr
Birkholz heftig widersprechen: So habe er das nicht gemeint. Gut,
vielleicht muss er die ganze Zeit anlasslos an solche Zeitungen denken, warum auch immer… Jedenfalls habe für ihn die Kommentarfunktion meines Blogs „den gleichen Reiz, wie eine
Übersiedlung in die Ostzone in den 80ern für einen BRD-Bürger hatte".
Ich halte es jedenfalls lieber mit Fakten und habe nachgezählt: 2019 gab es auf
meinem Blog von dritter Seite 59
positive bis neutrale Kommentare und 36
kritische bis negative. Dabei habe ich sogar teilweise böse Äußerungen über
meine Texte auf anderen Foren als
Kommentar bei mir eingestellt.
Nun betrachte ich 95 Kommentare in 10 Monaten als nicht ganz
wenig, zumal diese Funktion bis Ende Juli des Jahres nur eingeschränkt zur Verfügung stand:
Einen Anteil von zirka 38 Prozent eher negativer
Äußerungen halte ich für nicht gerade wenig – zumal es mir eine seltsame Logik
erscheint, die Qualität eines Blogs in
Zweifel zu ziehen, wenn es überwiegend gelobt wird.
Okay, Herr
Birkholz wollte das nicht
nachrechnen – hätte auch mehr Mühe gemacht als vollmundige Verdächtigungen in die Welt zu setzen. Ich halte das
für eine bewusste Rufschädigung –
aber dergleichen hat mein Blog in all den Jahren gut und mit stetig steigenden
Zugriffszahlen überstanden.
Über all dem schwebt natürlich das böse Wort im Titel dieses Textes: Wer heute „Zensur“ ruft, sammelt vollautomatisch eine Menge von „Wutbürgern“ um sich, welche gegen
diese Sturm laufen. Schließlich steht doch schon im Grundgesetz: „Eine Zensur
findet nicht statt.“
Auf
dieser Erfolgswoge möchte auch Kollege Thomas
Kröter reiten, der erst heute auf Facebook für eine lebhafte Debatte auf
seinem Blog mit dem Satz wirbt:
„zensur
gibbs bei mir nich.“
Wie
fast immer verlieren solche Sprüche gewaltig an Sexappeal, wenn man sie einem Faktentest
unterzieht:
Klar gibt es Zensur,
auch in unserem Land. Und das ist gut so.
Wikipedia:
„Zensur (lateinisch
censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive
Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien oder
persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter
oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern. Nicht nur
totalitäre Staaten können Zensur durchführen. (…)
Die Zensur dient dem
Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu
kontrollieren. Diese Kontrolle wird damit begründet, man wolle oder müsse
schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher
Inhalte bewahren.“
Was
ist dann mit dem berühmten Artikel 5
Grundgesetz? Er verbietet eine Vorzensur
durch staatliche Stellen.
Niemand muss also bei uns eine Behörde um Erlaubnis fragen, wenn er etwas
veröffentlichen möchte:
„Da Grundrechte
traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind
(Art. 1 Abs. 3 GG), ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art.
5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat
zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge
veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der
Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der
Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im
Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich.“
Es ist also schlichtweg
Bullshit, einem Blogger vorzuwerfen,
er verübe Zensur (im Sinne des
Grundrechts-Schutzes). Und im übertragenen Sinne betreiben wir die alle: Wer
würde denn von „Zensur“ oder gar „Verstoß gegen die Religionsfreiheit“
reden, wenn wir uns entscheiden, die Predigt eines Sektenmitglieds nicht anhören zu wollen – weder auf der
Straße noch gar in unserer Wohnung?
So ist das auch mit dem digitalen Hausrecht: Jeder Forenbetreiber oder Blogger darf selber entscheiden, ob er Anmerkungen zulässt
und welche Bedingungen er an diese stellt. Meine kann man in der Kommentarspalte erfahren:
„Bitte geben Sie im Kommentar Ihren vollen (und wahren)
Namen an und beziehen Sie sich ausschließlich auf den Inhalt des jeweiligen
Artikels. Unterlassen Sie herabsetzende persönliche Angriffe, gegen wen auch
immer. Beiträge, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden – ohne
Löschungsvermerk – nicht hochgeladen.“
Für
die heutige Zeit scheinen das unmenschliche
Anforderungen zu sein: Da möchte ich doch glatt wissen, mit wem ich mich
austausche, und zwar nicht über irgendetwas, sondern das, was ich schreibe –
und will schon gar nicht über charakterliche Defizite (wessen auch immer)
reden.
Das
kann doch eigentlich nur Leute stören, die schon morgens angefressen sind, wenn
die Bäckereifachverkäuferin die Bestellung aufnehmen und nicht über Politik
debattieren möchte, sich anschließend nicht „dumme Kuh“ nennen lassen will und dann
noch nach den Personalien des renitenten Kunden fragt…
Echt,
diese Spezies möchte ich auch nicht auf meinem Blog haben. Ich freue mich zwar über Kommentare - aber ein Hauen und Stechen wie in anderen Foren brauche ich bestimmt nicht.
Und
selbstverständlich setzt auch der Staat
der freien Meinungsäußerung Grenzen.
·
Persönlichkeitsrechte
im Sinne des Schutzes vor Beleidigung, Übler Nachrede und Verleumdung, Schutz
der Privatsphäre, Urheberrecht
·
Schutz
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Volksverhetzung,
NS-Verherrlichung, Gebrauch von Nazi-Symbolen, Leugnung des Holocaust)
·
Diskriminierungsverbote
wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht etc.
·
Jugendschutz
·
Schutz
von religiösen Bekenntnissen sowie Ehe und Familie
·
kriminelle
Veröffentlichungen wie Kinderpornografie
·
staatliche
Sicherheit (Geheimnis- und Landesverrat, Terrorismus-Bekämpfung)
·
Internet-Recht
Und
dafür trägt jeder Blog-Betreiber die
juristische Verantwortung.
Spätestens, wenn er von der Rechtswidrigkeit von Kommentaren erfährt, muss er
löschen.
Daher,
lieber Thomas Kröter: Zensur
gibbs bei dir ooch.
Hoffe
ich wenigstens…
P.S.
„Reporter ohne Grenzen“ sah 2018 die Pressefreiheit in Deutschland auf Platz 15
von 180 Ländern. Sollte man bei all dem Gejammer kaum glauben!
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/2018/
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