Ringelreihn für Zimperliesen



„Der Blick bei den Herrn der Schöpfung ist im besten Fall vergleichbar mit dem eines Ochsen gegen drei Uhr nachts kurz vorm wiederholten Wiederkäuen.“
(Menschenbild in der Facebook-Gruppe „Tango München“)

An dieser Stelle muss ich endlich einmal meinen Dank ausdrücken: Wenn es die Facebook-Gruppe „Tango München“ nicht gäbe, wäre mein Leben um vieles ärmer! Ein täglicher Blick in die dortigen Nonsens-Debatten zwischen mir längst wohlbekannten Persönlichkeiten steigert bei mir Laune und Lebensfreude für die nächsten 24 Stunden Tangorentner-Dasein – wie schön!

Und es macht nichts, wenn man sich dort vorwiegend in denselben Themen verirrt, mach ich ja auch. Derzeit ist wieder mal das Lamento über Tänzer dran, welche sich nicht an die heilige Einspurigkeit der Ronda halten. Wie nicht anders zu erwarten, erregt es bei dem ausgebildeten Tanzlehrer Oliver Fleidl Übelkeit, wenn er „nach jeder Drehung neue Nachbarn“ habe. Es zeugt selbstredend von völliger Unkenntnis der Materie, wenn Peter Ripota dazu die Frage stellt: Was kotzt dich an den neuen Nachbarn an? Dass sie Tango tanzen?

Wir Anhänger eines chaotischen Tango machen es uns zu leicht, wenn wir argumentieren, geschickt die freien Lücken auf dem Parkett nutzen zu können, so dass wir niemand verletzen, ja nicht einmal anrempeln. Aber wer denkt an die psychischen Katastrophen, welche wir anrichten?

Münchens heilige Theresa, die Retterin der tänzerisch Minderbegabten, bringt es treffend auf den Punkt: Die Rede von Verletzungen ist nicht zielführend. Die Antwort lautet dann nämlich ‚Ich pass ja auf und bin nicht kollidiert‘. Das stimmt wahrscheinlich sogar. (…) Die sind stolz drauf, dass sie zwischen den Spuren umherhuschen und schnell reagieren. Für sie ist das nicht stressig. Dass es für die anderen stressig ist, interessiert sie nicht. Wie die Turbo-Spurwechsler auf der Autobahn.
Freilich müsse hierzu etwas Missionsarbeit schon sein, indem sie „gelegentlich diskret und freundlich jemanden anspreche, der z.B. sich nicht für eine Spur entschieden hat, sondern irgendwo tanzt. Das hat bisher immer funktioniert, und ich habe darauf nur freundliche Reaktionen erlebt.“

Na, das hebt doch die Stimmnung... Allerdings dämmert ihr, dass die wahrhaft Belehrungsresistenten ihrer Milonga längst den Rücken gekehrt haben: „Außerdem hat die Fraktion derer, die meinen, dynamisches Tanzen hätte mit den m/sec zu tun, mit denen man sich fortbewegt, beschlossen, dass meine Milonga ihnen zu langweilig ist, weil ich die Leute mit zu alter Musik in ihrer Entfaltung beschränke. Ich begrüße dieses Phänomen.

Auch da kann ich nur vorbehaltlos zustimmen!

Thomas Mößner hat hiervon abweichende Erfahrungen: „Die betreffenden Gäste sind nach meiner leidvollen Erfahung ziemlich unbeeindruckbar - selbst wenn man sie direkt darauf anspricht.
Nun, vielleicht sollte er es mal ohne Mikrofon und Lautsprecher versuchen…

Wie dem auch sei: Natürlich muss wieder einmal der Vergleich von Ronda-Regeln mit der Straßenverkehrsordnung herhalten. Verschiedentlich wird der „Geisterfahrer“-Begriff exhumiert – und überhaupt thematisiert, wie schön und nützlich doch Verbote seien: „Das sind dieselben, die nicht kapieren, dass Rasen kein Kavaliersdelikt ist. Einschränken von vollpfostiger Bewegungsfreiheit geht gar nicht... *seufz*, so der Tango-Verkehrsexperte André Dino Deutsch, und Andrea Greiner meint, „die meisten bemerken ja eh nicht, dass sie gerade Mittelspurpupser sind“.

Bevor wir uns nun völlig in der Zoologie blöde glotzender Rindviecher und ihrer Methangasproduktion verlieren, darf ich doch einen kleinen Hinweis zur Unterscheidung von Straßenverkehr und dem auf der Tanzfläche geben: Offenbar sieht zumindest der Staat einen deutlichen Unterschied, so dass er die Gefahren auf der Straße per Gesetz zu verringern sucht, während er hinsichtlich des Parketts einen solchen Regelungsbedarf nicht erkennt.

Oder ist die typische Gefahr beim Tango, das Anrempeln, doch verboten? Man könnte es ja als Körperverletzung auslegen: Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 223 StGB) Da man beim Tango Vorsatz ausschließen (oder zumindest kaum beweisen) kann, läge allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) vor: Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Fahrlässigkeit wird zumindest im Zivilrecht wie folgt definiert: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ (§ 276 Abs. 2 BGB) Womit wir glücklich wieder beim „Verkehr“ wären…

Nach der Rechtsprechung müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1.    Eine Körperverletzung
2.    Ein fahrlässiges Verhalten (eine Pflichtverletzung)
3.    Ein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schädigung
4.    Die Vorhersehbarkeit der Körperverletzung
5.    Eine mögliche Vermeidbarkeit der fahrlässigen Körperverletzung

Aus den Kriterien 2-5 könnte man sicherlich etwas konstruieren, was im Normalfall wohl auf eine Teilschuld beider Parteien hinausliefe – bleibt allerdings die Frage, ob hier überhaupt eine Körperverletzung vorliegt:

Bei einem reinen Rempler, so der Tenor der Rechtsprechung, wohl nicht:

Keine leichte Körperverletzung liegt vor, bei
·         Anspucken,
·         Anstoßen,
·         Zufallbringen und
·         einem leichten Tritt gegen eine andere Person.
In diesen Fällen ist der Tatbestand einer (tätlichen) Beleidigung zu prüfen bzw. diese Bagatellfälle werden rechtlich in der Regel nicht verfolgt.

Selbst wenn ein leichter blauer Fleck (Hämatom) zurückbleiben sollte, sehen dies die meisten Juristen eher locker:
Geringe Blutergüsse oder Ähnliches gelten als unerhebliche Beeinträchtigungen unterhalb der Bagatellgrenze zur Körperverletzung (vgl. Eschelbach in BeckOK StGB, Stand 10/2009, § 223, Rn. 18 und 22 m. w. N.)."

„Ein blauer Fleck, medizinisch auch als Hämatom bezeichnet, entsteht oft bei kleinen Ungeschicklichkeiten. Meist ist eine solche Verfärbung aber vor allem unansehnlich, beeinträchtigt den Betroffenen aber nicht weiter. Eine Klage auf ein Schmerzensgeld für ein Hämatom wird in aller Regel aufgrund von Unerheblichkeit scheitern. Immerhin ist der Fleck wenige Tage oder Wochen später meist verschwunden.“

Allenfalls könnte bei Arbeitsunfähigkeit etwas herausspringen:
„Hämatom auf Fußoberseite/Großer Bluterguß auf dem Fuß/1 Woche Arbeitsunfähigkeit/Mann/AG Mettmann27.11.1990, 25 C 414/90“
Hier zugesprochenes Schmerzensgeld: 500 €

Und Stress sowie vergleichbare psychische Beeinträchtigungen? Auch hier habe ich für Tango-Zimperliesen schlechte Nachrichten:

„Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung meint, dass eine allein psychische Einwirkung, welche nur das seelische Wohlbefinden berührt, keine Gesundheitsbeschädigung ist. Die Verursachung von Angst, Schrecken oder ähnlichem reicht regelmäßig für eine Körperverletzung nicht aus.“

Anders sähe es bei psychischen Dauerfolgen (z.B. nur noch Besuch traditioneller Milongas) aus – hier wären wohl Strafbarkeit sowie zivilrechtliche Ansprüche gegeben!

Zudem handelt es sich bei fahrlässiger Körperverletzung um ein Antragsdelikt (§ 230 StGB) – es wird grundsätzlich nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt, falls die Staatsanwaltschaft nicht das „besondere öffentliche Interesse“ bejaht (der dürfte Tango allerdings an der Robe vorbeigehen…). Und, fast ebenso tröstlich: Wenn der physisch oder psychisch Traumatisierte es 5 Jahre nicht zur Anzeige bringt, ist es verjährt…

Zusammenfassend dürfte also bei den üblichen kleinen Beeinträchtigungen auf der Tanzfläche juristisch nichts herauskommen, anders als bei Verkehrsverstößen. Und das ist gut so – selbst wenn man diesen Unterschied im Isartal der Ahnungslosen nicht kapiert. Aber auch Unwissenheit schützt nicht vor Straflosigkeit!

Vielleicht tröstet es die Prinzen auf der Erbse, wie es bei anderen Tänzen zugehen kann:

„Wie die Polizei Erlangen mitteilt, nahmen Beamten nach einem Tanzunfall' in einer Erlanger Diskothek Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf. Der Unfall ereignete sich am Sonntag in den frühen Morgenstunden, während eine Gruppe von Disko-Besuchern eine Art Pogo-Tanz' aufführte.
Opfer war ein 24-jähriger Mann, der am Rande der Tanzfläche stand. Einer der Tänzer stieß bei der wilden Tanzdarbietung mit seinem Hinterkopf so heftig gegen das Gesicht des jungen Mannes, dass dieser bewusstlos zusammenbrach und durch den Rettungsdienst in die Klinik eingeliefert werden musste.“

Ein 50-jähriger Franzose war mit seiner 49-jährigen Lebensgefährtin in der Gaststätte. Ein 31-jähriger Franzose wollte dann mit der Frau tanzen, woraufhin es, nachdem diese das ablehnte, zum Streit mit dem Lebensgefährten der Dame kam. Der 31-jährige Franzose schlug dem Lebensgefährten im Verlaufe des Streites ins Gesicht, wodurch dieser ein blaues Auge und eine Platzwunde erlitt.“
(Quelle: https://blaulichtreport-saarland.de/2016/01/koerperverletzung-wegen-ausgeschlagenem-tanz/)

Da nähern wir uns doch bereits den Tango-Traditionen!

Wie das Internet-Portal ‚Anwalt-Suchservice‘ berichtet, hatte ein Ehepaar eine Feier besucht und zusammen einen Jive getanzt. Dabei rutschte die Frau aus, schlitterte gegen die an die Tanzfläche angrenzende Teppichbodenkante und stürzte zu Boden. Sie erlitt eine Fraktur des linken Armes. Später verklagte sie den Gastwirt, der den Tanzsaal zur Verfügung gestellt hatte, auf Schadensersatz. Er habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, meinte sie. Das Parkett sei zu glatt gebohnert gewesen. Außerdem sei die an die Tanzfläche anschließende Teppichkante unbefestigt gewesen.“
Die Klage wurde abgewiesen.

Merke: Glatteis ist für Esel nicht der geeignete Untergrund!

P.S. Hier der Originalbeitrag:
https://www.facebook.com/groups/tangomuenchen/permalink/10154438597736186/ 

 

Kommentare

  1. Hallo Gerhard, danke für das Zitat meines Postings in Deinem Blog. Geh mal davon aus, dass ich bei einer direkten Ansprache kein Mikro benutzem sondern den direkten Dialog suche.

    Allgemein geht es bei diesem Thema doch ausschließlich um gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn ich als Veranstalter bemerke, dass Tänzer sich rücksichtslos verhalten, sei es aus Unkenntnis der Wirkung des eigenen Verhaltens oder anderen Gründen melde mich mich - auch im Interesse der restlichen Gäste. Du als erfahrener Gymnasiallehrer hast doch sicher auch Schüler gehabt, denen Du die Regeln des respektvollen Umgangs miteinander erklärt hast. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Du das Gegenargument "ich pass doch auf" einfach so aktzeptiert hättest. Regeln entstehen in der Regel immer auf Grund von einem bestimmten Verhalten. Zum Thema "ständig neue Nachbarn": wenn ich auf einer Milonga tanze stimme ich mich nicht nur auf die Musik und meine Partnerin ein, sondern auch auf das Tanzpaar vor und hinter mir. Dessen Energie gibt mir einen Spielraum in dem ich mich rücksichtsvoll bewege. Als erfahrener Tänzer weiß ich die Bewegungen des Paares vor mir einzuschätzen und kann mich ganz dem Tanzen hingeben. Wenn ich ständig überholt werde ist diese tänzerische Einheit der Ronda vorbei. Vielleicht hast Du es noch nicht erlebt, wenn ein ganzer Raum voller rücksichtsvoller Tänzer gemeinsam tanzt. Manchmal bleibt dieser Eindruck genauso stark in Erinnerung wie eine gute Musikauswahl. Ich wünsche Dir einmal diese Erfahrungen - und jedem anderen auch. Ich persönlich bin froh darüber, dass mir diese Regeln irgendwann einmal angetragen wurden. Solche Milongas vergesse ich nie. Ich gehe mit einem warmen Gefühl nachhause.

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    1. Lieber Thomas,

      schön, dass Du hier unter Klarnamen postest!

      Wovon ich bei meinen Berichten ausgehe, musst Du allerdings schon mir überlassen. Die entsprechende Geschichte habe ich bereits da veröffentlicht:
      http://milongafuehrer.blogspot.de/2017/04/liebes-tagebuch-35.html

      Wie mir von dem betroffenen Tangofreund erzählt wurde, war klar, wer mit dieser Mikrofon-Ansprache nur gemeint sein konnte. Aber gut, ich war nicht dabei – und Du kannst hier natürlich gerne eine Gegendarstellung veröffentlichen.

      Erst gestern fragte mich ein Bekannter, warum ich nicht mehr ins „Tango-Café“ komme. Früher – zu Marinas Zeiten – sei ich doch oft dort gewesen. Meine Antwort: „Abgesehen von der langweiligen Musik lasse ich mir nicht vorschreiben, auf welchen Spuren ich das Parkett benutzen darf.“ Und dieses Reglement veröffentlicht ihr ja schon auf der Veranstaltungsseite im Internet.

      Auf die Gefahr hin, hier langjährige Argumente auszutauschen:

      Selbstverständlich sollte der Veranstalter eingreifen, wenn Besucher andere Gäste in nicht hinnehmbarer Weise gefährden oder sogar verletzen. Nur – eine solche Situation habe ich auf über 3000 Milongas vielleicht dreimal erlebt. Aber in diesem Promillebereich („ausschließlich persönliche Rücksichtnahme“) wird ja nicht gearbeitet.

      Stattdessen stehen sich schlicht zwei Auffassungen von Gesellschaftstanz gegenüber: Die Idee von der individuellen Gestaltung im Paar und einer Art von meditativem Effekt in einem Formationstanz. Letzteres wollt ihr allen Gästen aufdrücken, nur weil es Euch fasziniert. Seit mindestens 200 Jahren fußt die europäische Balltradition allerdings eher auf ersterer Vorstellung. Und wie das Ganze mit dem hochgelobten Charakter des Tango argentino als Improvisationstanz zu vereinbaren ist, müsste man mir auch noch erklären.

      Und es spricht schon Bände, die Situation bei einem Freizeitvergnügen wahlweise mit den Unfällen im Straßenverkehr oder der konzentrierten Arbeitsatmosphäre im Schulunterricht zu vergleichen. Aber dennoch: Ich habe versucht, meine Schüler zu persönlich verantwortlichem Verhalten (also dass sie "selber aufpassen")zu erziehen, nicht zum Betreten des Klassenzimmers auf festen Spuren und ohne Überholen.

      Mir macht es Freude, kreativ zu tanzen und immer wieder neue Nachbarn auf dem Parkett zu haben. Menschen, die in Panik geraten, wenn neben ihnen neue Mieter einziehen, sind mir verdächtig.

      Deine schönen Empfindungen im Ronda-Gleichschritt will Dir ja keiner nehmen – nur bitte gehe nicht davon aus, dass in jedem Tänzer diese Sehnsucht steckt! Nur Ideologen wollen, dass jeder nach ihrer Façon selig werde. Meine Toleranz gebietet es jedoch, Dich dabei nicht zu stören, und daher wird mein Weg weiterhin nicht in die Sonnenstraße führen.

      Beste Grüße
      Gerhard

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    2. Thomas Mößner10. Mai 2017 um 20:01

      Lieber Gerhard,

      es stimmt, diese Mikrophonansage gab es. Da muss ich mich korrigieren. Diese richtete sich jedoch nicht direkt an eine Person sondern war eine allgemeine Bitte, doch nach Möglichkeit nicht gegen die Tanzrichtung zu tanzen.

      Wir haben Sonntags übrigens regelmäßig um die 100 tolle Gäste, die sich über die ausgesucht langweilige Musik von toten Komponisten sehr freuen und uns das auch wissen lassen. Gleichschritt habe ich noch nicht bemerkt....

      Zum Rest des Themas möchte ich nichts mehr hinzufügen. Eine Annäherung sehe ich nicht und habe überdies oft das Gefühl, dass es Dir mehr um den Spaß an der Konfrontation als um eine Lösung geht.

      Viele Grüße Thomas

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    3. Lieber Thomas,

      wer nun bei dieser Ansage gemeint war oder nicht – schlimm finde ich jedenfalls, dass man, wenn schon, nicht persönlich und diskret mit den Leuten spricht, wie man es im Internet ja ankündigt. Oder gibt es im Tango-Café so viele Tanzende, die sich in Eurem Sinne „regelwidrig“ verhalten?

      Und was die Gästezahl anbetrifft, kennen wir doch beide das „Geschäft“ lange genug, um zu wissen, dass diese von vielen Faktoren abhängt – nicht nur von der Musik oder gar den angekündigten Regeln. Und sicher gibt es Besucher, welche diese Art der tänzerisch leicht umsetzbaren Beschallung schätzen – keine Frage und schon gar kein Neid!

      Bei Debatten geht es generell manchmal um die Sache, jedoch fast immer um die Person. Dies nun allein mir zu unterstellen, ist wenig überzeugend. Ich habe mich damals auch gefragt, warum Du mein Tangobuch per „Amazon“-Rezension in sechs Zeilen und mit der schlechtesten Bewertung abfertigen musstest.

      Eine Annäherung unserer Standpunkte hast Du doch somit im Ernst genauso wenig erwartet wie ich! Aber das ist ja nur die eine Seite einer solchen öffentlichen Diskussion. Die andere ist, seinen Standpunkt für die Leser mit Argumenten zu untermauern und auf die des werten Gegners einzugehen. Wenn Du darauf nun verzichtest, wird das Deine Überzeugungskraft nicht fördern.

      Beste Grüße
      Gerhard

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