Übl(ich)e Nachrede
Je konkreter
man im Tango wird, desto mehr Unruhe
erzeugt man bei bestimmten Zeitgenossen.
Punktuell habe ich dies wieder einmal erfahren
dürfen, als ich den Bericht eines real existierenden DJs abdruckte, der von
Behinderungen seiner Arbeit berichtete – da er es wagte, ein gemischtes
Musikprogramm aufzulegen:
Weiterhin habe ich es riskiert, auf diesen
Beitrag in dem Forum „tanzmitmir“ hinzuweisen:
Dies rief meinen werten (ehemaligen) Blogger-Kollegen
Cassiel auf den Plan, welcher meinen
Text einmal mehr mit inzwischen standardisierten Vorwürfen überzog: „Konfusion“, „unangenehme Frontenbildung“, „Krawall“,
„permanente Tiraden“, tralala…
Allerdings ließ sich der Schreiber auch zu
einer Äußerung hinweisen, die ich schon heftig finde:
„Ich empfinde Deine
fortgesetzte üble Nachrede gegen Menschen mit einem traditionelleren
Tangobegriff verräterisch.“
Meine einzige Reaktion darauf lautete: „Zeitgenossen, welche mich einer Straftat
bezichtigen (§ 186 StGB), antworte ich nicht.“
Seine Antwort hierauf war vom üblichen
Sophismus geprägt:
„Wenn Du jetzt einmal
Stellung beziehen sollst, versteckst Du Dich hinter einer juristischen
Spitzfindigkeit. Gerne darfst Du die ‚üble Nachrede‘ durch einen anderen,
ähnlichen, jedoch nicht juristischen Begriff ersetzen, es wird in der Sache
wenig ändern.“
Weitere direkte
Diskussionen mit diesem Adressaten sind natürlich zwecklos – da könnte man
auch versuchen, einen Zeugen Jehovas zum Atheismus zu bekehren. Da der Herr
allerdings nach eigenem Bekunden einige Juravorlesungen besucht hat, möchte ich
die Fronten schon etwas klären:
„Üble Nachrede“ ist keine „juristische
Spitzfindigkeit“, sondern ein Straftatbestand,
welcher (wie Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung) sogar dem Laien etwas
sagt. Es ist nicht mein Job, mir hierfür ein schöneres Synonym zu suchen – es wäre
am Autor, diesen unglaublichen Vorwurf zurückzunehmen!
Der Paragraf 186 Strafgesetzbuch bestimmt
dazu folgendes:
„Wer in Beziehung auf
einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet
ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Übersetzung
ins normale Deutsch: Wenn ich einer bestimmten Person etwas Ehrenrühriges
anhänge (gar noch öffentlich bzw. schriftlich), sollte es beweisbar sein –
sonst wird’s eng…
Wie
sieht es in dem betreffenden Blogartikel aus? Nun, öffentlich ist er, und es
wird einer Person etwas nicht Charmantes vorgeworfen (Herumpöbeln vor der
Milongatür). Nur – dieser Mensch wird nicht
mit Namen genannt. Zweitens: Ich mache mir diese Behauptung nicht zu eigen,
sondern habe im Gegenteil erklärt, diese Vorkommnisse nicht aus eigener
Anschauung zu kennen. Weiterhin habe ich ausdrücklich angeboten, Gegendarstellungen
auf meinem Blog zu veröffentlichen. Dass solche Ereignisse meinen eigenen
Erfahrungen entsprechen, mag ich allerdings nicht leugnen.
So
what? Wenn man die Aussagen anderer nicht mehr zitieren dürfte, könnten sich Journalisten mangels Beschäftigung
einen anderen Beruf suchen…
Dies
gilt übrigens ebenso für meine restlichen Blogtexte – wer es anders sieht, möge
Ross und Reiter nennen!
Sehen
wir daher die Geschichte mal andersrum:
Herr Cassiel bezichtigt mich öffentlich strafbarer Handlungen (Stichwort: „fortgesetzte üble Nachrede“),
welche nicht beweisbar sind, und dies allerdings ist – surprise, surprise – üble Nachrede!
Na gut, wenn ich nun Strafantrag stellen würde oder (bei Verneinung des öffentlichen
Interesses) den Privatklageweg
beschritte, würde ich als Cassiels Verteidiger natürlich versuchen, die
erweislich falsche Tatsachenbehauptung in eine Meinungsäußerung umzudeuteln –
einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten da optimistisch
stimmen. Aber, wie wir alle wissen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in
Gottes Hand!
P.S. Und ohne Namen zu nennen: Ich bleibe bei meinem Eindruck, dass genau diejenigen, welche den Tango mit Begriffen wie "sozial" verbinden, im wirklichen Leben manchmal über keinerlei Benimm verfügen!
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