Du sollst dir kein Bild machen


Über die leidigen Knipsereien und Videodrehs auf Milongas habe ich schon vor mehr als drei Jahren geschrieben: 

Im Zeichen der ab 25.5. dieses Jahres geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kam es nun erneut zu hektischen Debatten auch im Tangomilieu, so unter dem gern genommenen Motto „Ist denn jetzt alles verboten?“

Na ja, nicht ganz! Auf jeden Fall ist man jedoch schief gewickelt, wenn man Ansichten vertritt wie jüngst einer auf einem Tangoforum:

„Tango Events sind öffentlich. Da kann es schon mal sein, dass spontan jemand fotografiert. Wenn der oder die jeden fragen wollte, ob ihm/ihr das passt, könnte das gar nicht mehr geschehen.“

Etwas näher an der Wahrheit sind bereits die folgenden Kommentare:

„Fotografiert werden darf nach wie vor von jedem und alles! Ob es auch veröffentlicht werden darf, ist eine andere Frage. Und auch da hat sich durch das neue Gesetz fast nichts geändert!“

„Privat Fotografierende fallen ohnehin nicht unter die DSGVO und können weiterhin fotografieren.“

Wobei „privat“ hier für „nicht gewerblich“ steht. Der Unterschied wird darauf hinauslaufen, ob man für das Bildermachen Geld kassiert. Wenn man also nur zum privaten Eigengebrauch fotografiert, dürfte nichts zu befürchten sein – vorausgesetzt, man achtet den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ des anderen. Aber Milongas sind ja meist öffentlich.

Wer beruflich Fotos schießt (oder Videos dreht) und diese speichert sowie bearbeitet, unterliegt den Vorschriften der DSGVO – er muss also eine entsprechende Datenschutzerklärung veröffentlichen und hat Auskunftspflichten gegenüber dem Abgebildeten. Man muss ja bedenken, dass heute zusammen mit den Bildern auch Datum, Uhrzeit, Ort oder GPS-Daten etc. gespeichert werden können!

Allerdings – und hier hat sich durch die neue Rechtslage wohl kaum etwas geändert: Spätestens ab der Veröffentlichung – egal, ob privat, kommerziell oder wie auch immer – ist Schluss mit lustig: Ist der Abgebildete eindeutig identifizierbar, greift weiterhin das „Recht am eigenen Bild“, und da geht ohne Zustimmung des Betreffenden nichts! Die paar Ausnahmen, welche das Gesetz vorsieht, dürften auf Tanzveranstaltungen nicht anwendbar sein.

Zu einfach macht man es sich wohl mit der folgenden Prognose:

„Kann auch sein, dass in Zukunft jemand, der nicht fotografiert werden möchte, gar nicht mehr als Gast für solche Veranstaltungen zugelassen werden wird, weil der Veranstalter Fotos haben will und die Zustimmung zur Erstellung zur Bedingung für eine Teilnahme macht.“

Das dürfte problematisch werden: Der Organisator oder Fotograf ist im Zweifel beweispflichtig dafür, dass der Abgebildete zugestimmt hat. Es wird also nicht reichen, beispielsweise ein Schild mit dem Hinweis anzubringen, dass man mit dem Besuch der Veranstaltung der Knipserei oder dem Videodreh zustimmt. Zudem müsste auch angegeben werden, wo eine Veröffentlichung stattfinden wird. Wer nachher keine Diskussionen wünscht, wird wohl um eine schriftliche Einverständniserklärung nicht herumkommen.

Das Allerschlimmste: Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar! Wenn jemand also nach Jahren entdeckt, dass ihn beispielsweise ein inniges Tanzfoto noch mit der Verflossenen zeigt, hat gute Chancen, eine Löschung zu erreichen.

Hier ein Auszug der amtlichen Verlautbarung:

„Die Datenschutz-Grundverordnung führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien. Die Anfertigung und Veröffentlichung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Wie bisher auch dürfen Fotos nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dies erlaubt.
Erfolgt die Anfertigung auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person(en), ist diese bereits nach geltendem Recht jederzeit widerrufbar.“

Bei Verstößen gegen diese Vorschriften sind nicht nur Bußgelder fällig – noch schneller und einfacher kann man zivilrechtlichen Ärger bekommen: Der unerlaubt Abgebildete darf sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wehren, ein profitables Geschäftsmodell für bestimmte Anwaltskanzleien. Man hat dann zu unterschreiben, dass man sich im Falle weiterer Verstöße zu einer satten Konventionalstrafe verpflichtet. In der Regel ist der eingeschaltete Rechtsanwalt berechtigt, die Erstattung der Abmahnkosten zu verlangen.

Klar ist an den genauen Regelungen mancher Zweifel erlaubt, und die Justiz wird in den nächsten Jahren sicherlich mit diversen Grundsatzentscheidungen für mehr Klarheit sorgen.

Dennoch bleibt für mich die Feststellung: Die Riesenmenge der in sozialen Netzwerken und Videoportalen veröffentlichten Milongaaufnahmen mit den Porträts zehntausender Besucher dürften fast ausnahmslos illegal sein. Sollte es da mal zu einer Abmahnwelle kommen, würden wohl bei so manchem Veranstalter oder Tangolehrer die Lichter ausgehen. Ob man sich bewusst ist, auf welch dünnem Eis man da herumturnt?

Selber würde ich beim Tango sicher nicht den Prozesshansel spielen. Und immerhin ergab eine Umfrage unter 45 Lesern in einer geschlossenen Facebook-Gruppe, dass nur etwa 16 Prozent dagegen sind, beim Tango fotografiert oder gefilmt zu werden – der Rest findet das gut (69 Prozent), oder es ist ihm egal (16 Prozent).

Persönlich nervt mich das Geknipse aber schon – vor allem lenkt es mich vom Tanzen ab. Und ich habe schon Milongas erlebt, wo mich bereits an der Tür der Lichtkegel eines Videofilmers erfasste, der einem auch beim weiteren Verlauf der Milonga nicht von der Hacke wich. Ein lockeres, unbefangenes Verhalten wird da schwierig.

Vor allem aber möchte ich mir schon selber heraussuchen, wer mich fotografieren darf. Nur die wenigsten Kamera-Halter können Bewegungen gut als Standbild darstellen, im Zweifel sieht man hernach einfach spastisch aus. Dazu kommt, dass ich mich nicht für fotogen halte: Es gibt nur ganz wenige Menschen, die es dank ihrer Begabung hinbekommen, dass ich mit einem Schnappschuss meiner Person zufrieden bin. Was ich ansonsten hinterher von mir im Internet bewundern darf, macht mich regelmäßig depressiv.

Bei den jetzigen Debatten wurde mir erst klar, dass manche die Eventfotografie in der Szene für ein aussichtsreiches Geschäftsmodell halten. Muss man wirklich aus allem im Tango ein Geschäft machen? Nun verstehe ich natürlich, dass Veranstalter Werbeaufnahmen brauchen, und es spricht ja nichts dagegen, für eine sehr begrenzte Zeit Fotos von Gästen zu machen, die damit einverstanden sind. Das sollte als Reklame doch für mindestens ein Jahr reichen! Und wer ein Andenken braucht, lässt sich halt in einer stilleren Ecke mit seinem Lieblingspartner ablichten.

Oder wie wäre es damit, sich zu Werbezwecken etliche Schauspielschüler zu mieten, welche, hübsch gewandet und geschminkt, der Milonga einen jugendlichen Anstrich geben und nicht das übliche altersmäßige Desaster zeigen? Tanzen müssen sie nicht können – es soll ja ein Rest von Realismus bleiben!

Optimal wäre es, nur Milonga-Aufnahmen zu verwenden, die bis 1955 entstanden sind. Dies würde künstlerisch bestens mit der meist gebotenen Musik harmonieren!

Meine Hoffnung wäre, dass man im Tango ähnlich empfindlich auf Fotografen reagiert wie an den FKK-Stränden – da sind insbesondere Teleobjektive gar nicht gern gesehen…

Wer’s noch genauer wissen will, für den noch eine Erläuterung meines Lieblingsanwalts (interessant wird es nach zwei Minuten!):

Kommentare

  1. Zu diesem Thema:
    Gesetz – Anstand – Missbrauch.

    Diese drei Bereiche liegen ganz eng nebeneinander – und jeder interpretiert sie nach seinen PERSÖNLICHEN Empfindungen.

    Dieser Artikel ist der beste Beweis dafür. Etwa wenn geschrieben wird: „Etwas näher an der Wahrheit sind bereits die folgenden Kommentare: …..“ Um welche Wahrheit geht es hier???
    Um die „Wahrheit“, was erlaubt oder nicht erlaubt ist? Oder was soll hier „wahr“ oder „falsch“ sein?

    Ich finde, dass Datenschutz ein Grundrecht sein sollte – leider wird er (meist unbemerkt!) mit Füßen getreten. Aus meiner Sicht ist es „nicht lustig“, wenn jede Bewegung, jeder Geldfluss, jede Krankheit, jeder Einkauf, u.s.w., u.s.w., u.s.w. aufgezeichnet und analysiert wird. Ob anonym oder personalisiert, ist dabei UNERHEBLICH!!! Aus diesen Daten werden dann die abenteuerlichsten Statistiken gebastelt (auf die ich jetzt nicht näher eingehe).

    Nein, es ist nicht lustig, wenn jemand Fotos macht, und diese dann via „Social Medien“ der Öffentlichkeit zeigt.
    Nein, es ist nicht lustig, wenn jemand Texte aus privaten Foren veröffentlicht und meint, dass die Urheber ohnedies nicht erkannt werden können. (Es soll wirklich Leute geben, die so etwas machen!)
    Nein, es ist nicht lustig, wenn Veranstalter ihre „Events“ ungefragt aufnehmen, um sie dann zu veröffentlichen (das machen nicht nur „private“ Kleinveranstalter!).

    Wenn das alles erlaubt sein soll, dann kann ich gleich nackert durch die Straßen laufen. Interessanterweise ist DAS verboten! Wieso eigentlich???

    Es wird höchste Zeit, sich über den Datenschutz ernsthafte Gedanken zu machen! Das ist kein Thema, das man „einfach so“ behandeln sollte. Facebook, Google, Twitter, Whatsapp & Co. sind nur die Spitze des Eisbergs – gefüttert werden diese Unternehmen VON UNS – MIT UNSEREN DATEN – UND VON ALL JENEN, DIE MIT DIESEN DATEN UNACHTSAM UMGEHEN!!!

    Und bitte bedenken: die Gute Alte Zeit …. gilt hier nicht. Wir leben in einer Zeit, wo das Datensammeln zu einem wichtigen - wenn nicht zum wichtigsten – Wirtschaftszweig geworden ist. Das ist eine Tatsache.

    Also: bitte aufwachen!

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    1. Mein Thema war ausschließlich das Fotografieren bzw. Filmen auf Milongas. Und richtig: Mit „Wahrheit“ meine ich die gesetzlichen Vorschriften dazu, über die ziemlich wilde Vorstellungen kursieren, und die ich als Ergebnis meiner Recherchen zusammenzufassen und richtigzustellen versuchte.

      Weiterhin wird hoffentlich klar ersichtlich, dass ich der übertriebenen Knipserei und Filmerei ziemlich kritisch gegenüberstehe – weniger aus Datenschutzgründen, sondern weil es mich nervt und ablenkt.

      Für das komplizierte Thema Datenschutz insgesamt fühle ich mich bei Weitem nicht bewandert genug. Aber Sie finden im Netz sicherlich genügend andere Foren, welche sich mit diesen Fragen in ihrer Gesamtheit beschäftigen.

      Ansonsten pflege ich nach eigenem Gusto zu schlafen oder aufzuwachen.

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