GEMA die Dritte und Letzte

Wer sagt denn, dass Freitag, der 13. Unglück bringen muss?

Heute endlich, nach über drei Monaten, erhielt ich eine Antwort auf mein Schreiben an die GEMA vom 11.7.23. Der entscheidende Satz:

„Hiermit stornieren wir die Rechnung mit der Nummer (…) vom 8.6.2023 in Höhe von 86,14 €.“

Über die Affäre hatte ich in zwei Artikeln berichtet:

https://milongafuehrer.blogspot.com/2023/07/avanti-denunzianti.html

https://milongafuehrer.blogspot.com/2023/10/gema-die-zweite.html

Natürlich sei die Stornierungeine Einzelfall-Entscheidung“ und erfolge „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für zukünftige Fälle“.

Na gut – möge es in Zukunft noch viele solcher Einzelfall-Entscheidungen geben! Wir müssen jedenfalls für unser Tangokonzert keine GEMA-Abgaben zahlen.

Für heute stelle ich fest: Der Versuch, meine Arbeit für den Tango zu kriminalisieren, ist kläglich gescheitert. Der GEMA war offenbar das Prozess-Risiko zu hoch (vielleicht auch der einzuklagende Betrag im Verhältnis zu gering).

Interessant, dass ich auch hier wieder nur mit Textbausteinen versorgt wurde. Insbesondere mag die GEMA wohl nicht der Sache nachgehen, wer eigentlich diese abstruse und verlogene Anmeldung fabriziert hat. An einer wirklichen Aufklärung des Sachverhalts ist man offenbar nicht interessiert. Schade, das hätte juristisch noch sehr interessant werden können!

Ich wäre schon sehr neugierig, was da hinter den Kulissen gelaufen ist. Gab es eventuell irgendwelche Querverbindungen zwischen GEMA-Mitarbeitern und der Tangoszene? Wir werden es wohl nie erfahren!

Auf jeden Fall müssen die Urheber, falls ich sie jemals herausfinde, weiterhin mit einem Strafantrag von mir rechnen. Auch solche Versuche sind strafbar.

Immerhin darf ich feststellen:

Der Versuch, Privatleute mit der GEMA zu bedrohen, wenn sie einige Freunde zum Tanzen oder zur Musik einladen, ist in Leere gelaufen. Das sollte alle ermutigen, die für die Subkultur Tango arbeiten. So einfach ist das jedenfalls nicht, sie zu denunzieren. Und im Fall des Falles nicht bezahlen, sondern Einspruch einlegen und es notfalls auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen!

Venceremos!

Euer Gerhard


 

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