Freiheit für deren Feinde?
Nun haben wir es als Richterspruch schwarz auf weiß: Das von der früheren Innenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot des rechtsradikalen „Compact-Magazins“ wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
Die damalige Maßnahme erfolgte auf Grund des Artikels 9 (2) unseres Grundgesetzes:
„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html
Faesers Ministerium hatte zu der Zeit argumentiert, das Magazin hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie".
Grundsätzlich, so das Bundesverwaltungsgericht nun, seien solche Eingriffe des Staates zwar zulässig. Im konkreten Fall halte es aber die verbotsrelevanten Artikel für „noch“ nicht prägend.
Das Grundgesetz garantiere selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit, so in der Urteilsbegründung. Das Gericht vertraue grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung sowie die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-urteil-100.html
Ein nicht nur juristisch interessanter Standpunkt, wie ich finde: Freiheit auch für deren Feinde… Ob das die Väter und Mütter des Grundgesetzes damals – nach den schrecklichen Folgen der Hitler-Diktatur – auch so gesehen haben? Eines Regimes, das sich durchsetzen konnte, weil dessen Gegner zu mutlos und untereinander zerstritten waren? Und das Volk auf starke Männer stand...
Beim Blogger-Kollegen Helge Schütt jedenfalls bessert das Urteil die Stimmung: Sein „Vertrauen in den Rechtsstaat“ sei „mal wieder stark gestiegen“.
Na ja, meines war schon immer vorhanden – selbst, wenn ich mal zweifelhafte Urteile lese.
Quelle: https://www.facebook.com/helge.schutt.7 (Post vom 24.6.25)
Auf jeden Fall ist aber – nicht erst durch diesen Richterspruch – völlig klar, welchen hohen Stellenwert die Justiz der Meinungs- und Pressefreiheit einräumt.
Ich sage das nur, weil mir kürzlich mehrmals von werten Gegnern meines Blogs juristische Schritte gegen meine Veröffentlichungen angedroht wurden. Spätestens nun sollte doch klar sein, wie quatschig solches Nüsterngeblähe ist: Wenn man rechtsextremes Gedankengut verbreiten darf, sollte doch auch die Veralberung von Tangogrößen (oder solchen, die sich dafür halten) rechtlich kein Problem sein!
Gibt es Blogger-Kollegen, die mich mal gegen diese Attacken in Schutz genommen hätten – so nach dem Motto: Wir stimmen zwar nicht mit deinen Ansichten überein – aber wir sind dafür, dass du sie äußern darfst? Ausgerechnet mein früherer Hauptkritiker Cassiel war schon mal nahe dran – bei seinen Epigonen: Fehlanzeige!
Es geht aber noch einen Schritt weiter: Artikel 5 Grundgesetz garantiert auch das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Das wird mir nun verwehrt, da einer meiner Gegner sein Blog für meine IP-Adresse gesperrt hat. Er bestreitet das aber. Eine Aufklärung steht noch dahin.
Ich sage voraus, dass sich in meinem Fall auch dagegen keine Proteste erheben werden. Eher dürfte Jubel ausbrechen.
Vorbild könnte die AfD sein, die immer wieder versucht, kritischen Journalisten den Zugang zu ihren Parteitagen zu verwehren. Bislang haben die Gerichte solche Verbote kassiert:
Sollte ich ebenfalls ein Verfahren gegen solche Einschränkungen anstrengen? Ich habe aber keine Lust, mein restliches Leben mit Prozessen zu verbringen!
Halten wir also fest: Die Meinungs- und Informationsfreiheit gilt in der Politik. Im Tango aber ist sie illegal. Notfalls wird, wie in autoritären Regimes, das Internet eingeschränkt.
Wie werde ich mich auf diesen Sachverhalt einstellen?
Na ja, notfalls bringe ich halt ein rechtsradikales Tangoblog an den Start. Irgendwas mit „deutschstämmiger Tango“. Oder „Keine Milonga für Migranten!“.
Dann bin ich gegen Verbote gefeit!
Dazu leider kein Tango:
https://www.youtube.com/watch?v=b3qEAWwJwYs
Her Riedl,
AntwortenLöschenin diesem Artikel erwähnen Sie, dass Ihre IP-Adresse von einem Ihrer "Gegner" gesperrt worden sei. Von mir allerdings nicht. Aber ich habe vor ein paar Tagen ein paar "Dauergäste" bzw. Hacker gesperrt, die einen Dauerangriff auf meinen LOG-IN mit falschem USER_NAMEN und falschem Passwort gestartet hatten, diese Liste habe ich einzeln nach Überprüfung "banned" "gebannt" also gesperrt. Zu diesen Gästen werde ich wohl Sie nicht zählen. Wenn Sie schon allgemein nur von "Gegnern" sprechen, dann bitte so, dass ich dabei NICHT in den Kreis eingeschlossen werden könnte.
Wenn Sie aber vielleicht fehlerhaft in die Sperrliste geraten sein sollten, was ich nach heutiger Überprüfung ausschließe, dann senden Sie mir bitte Ihre IP-Adresse zu.
Sie werden dann selbstverständlich wieder freigeschalten, weil dies nicht mein Methoden sind, Sie mundtot zu machen, obwohl Sie mich zunehmend nerven.
Der Vergleich mit rechtsextremen Inhalten hinkt. Und die Drohung gegen Sie richtete sich eindeutig gegen unzulässige Behauptungen, die mich bezüglich meiner Autorenschaft auf meinem Blog diskreditierten. Dies mit freier Meinungsäußerung zu verwechseln, geht mir einfach zu weit. Sie weinen immer ganz laut, wenn Sie zu weit gegangen sind und ziehen dann atemberaubende Analogien zu politischen Inhalten, oder bezeichnen mich wenn ich mich wehre mit einem "Prozesshansel", (obwohl Sie der einzige und erste wären, bei dem ich soweit gehen würde.) dabei geht es hier um ein Mindestmaß an Respekt, den Sie nach der Meinung vieler regelmäßig missachten.
Ich merke allerdings, dass Ihnen die Themen ausgehen: Ich habe seit Mitte April bis heute 34 Artikel gezählt, die mich, meinen Blog oder meine Kommentare betrafen. (Kann Ihnen die Liste zeigen). Das beweist, dass sich Ihre Gedanken fast ausschließlich um mich oder meinen Blog zu kreisen scheinen.
Beste Grüße
Werter Herr Wendel,
Löschendann im Klartext: Die Anspielung bezog sich auf Sie.
Seit einigen Tagen wird mir der Zugang zu Ihrem Blog verwehrt, da ich offenbar auf einer „schwarzen Liste“ gelandet bin.
Wer daran gedreht hat, kann ich nicht sagen. Selber war ich es jedenfalls nicht.
Die verlangte IP-Nummer werde ich Ihnen per Mail zusenden – zum ausschließlich persönlichen Gebrauch.
Beste Grüße
Gerhard Riedl
Herr Riedl,
AntwortenLöschenich habe mich erkundigt, wie so etwas zustande kommen kann: Ich habe einen Angriff von einer Seite aus Nürnberg geblockt und auf die schwarze Liste gesetzt, allerdings einen User (Hacker) mit dem Versuch, in meinen Blog per Anmeldung einzudringen; mit falschem Nutzerpasswort und falschem Usernamen "admin". Nun kann es sein, dass Ihre IP von einem Provider vergeben wird und diese vom Angreifer genutzt wurde.
Wenn Sie persönlich eine neue IP nutzen wollen, dann. trennen Sie kurz Ihren DSL-Stecker vom Netz, sodaß Ihnen eine neue IP zugewiesen wird.
Eine andere Hilfe kann ich außer Freigabe nicht arrangieren. Es sei denn Sie haben eine feste IP, die Sie mir zusenden und ich dann extra von der Liste streiche. Andererseits müsste ich nochmals einem Fachmann hier in Ihrer Leserschaft zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wendel
Ich mach jetzt erstmal gar nix. Schließlich habe ich auch nicht angefangen, mit "Schwarzen Listen" zu operieren.
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