Was man meinen darf
Kollege Wendel hat nun einen bemerkenswerten Text veröffentlicht: „Gedanken über Meinungsfreiheit – Warum so viele Meinungsfreiheit mit Widerspruchsfreiheit verwechseln“.
Um es vorwegzunehmen: Ich halte den Artikel für sehr interessant und kann die Lektüre nur empfehlen – vor allem, weil der Autor in großen Teilen völlig Richtiges beschreibt.
Nur mit dem Zitieren er sich gelegentlich schwer: Meine Bemerkung „Iran lässt grüßen“ bezog sich darauf, dass seine Texte immer mal wieder für meine IP-Adresse gesperrt waren. „Sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ garantiert der Artikel 5 Grundgesetz.
Nun, Wendel versichert, nicht daran schuld zu sein. Das habe ich so zu akzeptieren – nur wird die Situation deswegen nicht besser. Auch nicht dadurch, dass er sein Blog mit einem Kopierschutz betreibt, so dass man dann Zitate mühsam abtippen muss (und dabei vielleicht Fehler macht). Dem freien Meinungsaustausch dient das alles nicht.
Wendel zitiert den Artikel 5 des Grundgesetzes: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Völlig zutreffend beschreibt er, was dieser Begriff in unserer Rechtsordnung bedeutet: Gemeint ist die verbotene Vorzensur von Meinungen durch den Staat. Es ist also Blödsinn, wenn Kommentatoren privater Blogs es „Zensur“ nennen, wenn man ihre Anmerkungen nicht veröffentlicht. Genau mit diesem Ausdruck aber wurde ich Dutzende Male angegriffen!
Halten wir also fest: Ein privater Blogger ist völlig frei darin, ob und welche Kommentare er auf seiner Seite zulässt. Meine Kriterien für eine Veröffentlichung habe ich immer wieder kommuniziert. Von den bislang 6382 Kommentaren habe ich 5892 veröffentlicht – das sind über 92 Prozent.
Und klar: Öffentliche Kritik ist Teil der Meinungsfreiheit. Auch, wenn sie als Shitstorm daherkommt bzw. völlig bescheuert ist. Selbst das Recht auf Dummheit ist essentieller Bestandteil unserer freiheitlichen Grundordnung.
Die Grenzen der Kritik sind Straftaten wie Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung. Darüber entscheiden im Zweifel Richter und keine Internet-Experten.
Juristische Drohungen habe ich nie ausgestoßen – im Gegensatz zu manchen meiner Kritiker, die mir immer mal wieder rechtliche Schritte in Aussicht gestellt haben. Tatsächlich umgesetzt hat das seit Bestehen meines Blogs (Ende 2013) niemand.
Muss man heute „unglaublich aufpassen, was man sagt“? Sicherlich – wenn man es öffentlich tut. Derzeit lernt das Manuel Hagel, CDU-Spitzenkandidat aus Baden-Württemberg, dem nun ein acht Jahre alter, etwas unvorsichtiger Spruch in einem Lokalsender um die Ohren fliegt. Ich habe davon berichtet:
https://milongafuehrer.blogspot.com/2026/03/von-hubschen-sechzehnjahrigen.html
Das Lustige ist: Selbst, wenn der Politiker mit der damals Sechzehnjährigen wirklich eine Affäre begonnen hätte (wovon er meilenweit entfernt war), wäre er wahrscheinlich straffrei geblieben. Medial erreicht ihn nun die Todesstrafe: Verhängt von selbstgerechten Hanswursten und Hanswurstinnen, welche die mediale Aufmerksamkeit genießen oder den Wahlsieg der Konkurrenz fördern wollen.
Wendel betont fettgedruckt: Es gebe „keine Garantie auf Widerspruchsfreiheit“. Na eben! Daher verstehe ich die vielen Forderungen nicht, ich möge mich aus Diskussionen über diverse Blogartikel heraushalten.
Wendel lässt die Frage eines Hausverbots keine Ruhe: Ein Gastgeber müsse mir schließlich „keine Bühne auf einer bestimmten Veranstaltung“ verschaffen. Prinzipiell hat er da natürlich recht. Obwohl ich als normaler Gast einer Milonga keine „Bühne“ suche. Aber ich würde heute deswegen auch keinen Prozess anstrengen. Lieber nutze ich meine Zeit, um interessante Texte zu schreiben. Möglicherweise müsste der Veranstalter aber einige nette Satiren über ihn und sein Event aushalten. Stichwort: Meinungsfreiheit – und nicht: „Geschäftsschädigung“…
Klaus Wendel fragt, ob seine Aussagen wegen des eigenen Bekanntheitsgrades besonders vorsichtig formuliert sein müssten. Ich bin mit ihm der Meinung: nein. Wenn ihm der Sinn danach steht, darf er gerne wieder einmal cholerisch herumholzen. Man weiß ja, wer’s schreibt.
Und klar, es ist juristisch unbedenklich, Hausverbote gegen mich anzuregen oder über das Verbrennen meiner Bücher zu spekulieren. Oder mir juristische Verfahren anzudrohen. Veranstalter zu bedrängen, unliebsame Kabarettisten nicht mehr auftreten zu lassen – alles legal. Ich finde es nur entsetzlich illiberal. Für mich sind das erste Schritte in eine autoritäre Gesellschaftsform, in der ich nicht leben möchte.
Gestern stellte Christoph Süß in seiner Sendung „quer“ im Bayerischen Fernsehen zwei österreichische Mitglieder des Nationalrats vor (ein Schwarzer und ein Grüner), die beschlossen, sich ab und an zu treffen und ihre Meinungen auszutauschen: ohne gegenseitige Hetze und Beschimpfungen – im dazu bestens geeigneten Caféhaus. Seliges Österreich!
Vor einiger Zeit habe ich Klaus Wendel ein solches Format vorgeschlagen – er wies mein Ansinnen empört zurück. Klar, das wäre wohl eine „False Balance“ – ein Experte und ein Dummie…
https://milongafuehrer.blogspot.com/2025/12/tango-dialektik.html
Schade, nun müssen wir uns mit einer theoretischen Abhandlung über Meinungsfreiheit begnügen. Na ja – besser als nichts!
Hier der besprochene Artikel mit der Bitte um freundliche Beachtung:
https://www.tangocompas.co/gedanken-ueber-meinungsfreiheit/
| Katzbeceo |

Klaus Wendel beschreibt nun die „Mühsal“, mich schon „100 Mal“ erwähnt zu haben. Das ist zahlenmäßig untertrieben. Da kann ich mich nur für die Werbung bedanken, die er für mein Blog immer wieder macht!
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