GEMA: Das Grauen kehrt zurück

 

Bereits einmal haben die Urheberrechts-Schützer versucht, bei mir unberechtigt abzukassieren – und scheiterten kläglich. Ich habe davon berichtet:

https://milongafuehrer.blogspot.com/2023/10/gema-die-dritte-und-letzte.html

Ob und in welcher Weise damals Denunzianten aus der Tangoszene aktiv waren, kann ich nicht beweisen. Auch nicht, dass ich mir durch diese Aktion das „besondere Interesse“ der GEMA zugezogen habe. Fakt ist aber:

Am 28.3.24 gegen 11.45 Uhr meldete sich auf dem Handy meiner Frau ein Herr, der angab, für die „Internet-Recherche“ bei der GEMA Dresden tätig zu sein. Zufällig war ich zu der Zeit im gleichen Raum und bekam das Ganze mit. Sachsen? Da haben wir noch nie etwas veranstaltet… sehr seltsam! Und warum ruft er Karin an und nicht mich? Im Impressum steht nur meine Nummer.

Unsere heutigen Recherchen ergaben: Die betreffende Person arbeitet angeblich im Home Office für die GEMA Dresden. Wir haben ihn um Rückruf gebeten – bislang vergeblich.

Es ging dem Herrn um einige unserer Konzerttermine, von denen er offenbar auf meinem Zauberblog gelesen hatte. Teilweise waren das öffentliche Auftritte, bei denen wir gar nicht als Veranstalter tätig waren und für die unseres Wissens GEMA-Gebühren entrichtet wurden. Es waren aber auch drei Konzerte dabei, die wir in Pörnbach gegeben hatten – und zwar, ebenso wie das schon früher monierte – ausdrücklich privat, also nur für unsere Freunde und Bekannten. Natürlich gibt es jeweils Gästelisten, mit denen wir diese Tatsache beweisen können.

Und wir haben für diese Auftritte keinerlei Einladungen publiziert oder die Termine öffentlich angekündigt. Auf meinem Zauberblog habe ich lediglich Berichte darüber im Nachhinein eingestellt:

https://diemagiedesgr.blogspot.com/2021/09/lieder-mit-worten.html

https://diemagiedesgr.blogspot.com/2022/08/zauberhafte-operette-in-pornbach.html

https://diemagiedesgr.blogspot.com/2023/07/tanzen-mocht-ich.html

All das hat Karin dem Anrufer geduldig erklärt. Beide einigten sich darauf, dass die Sache damit erledigt sei.

War sie wohl nicht. Gestern kriegte ich vom GEMA Kundencenter Berlin gleich vier geschmackvolle Rechnungen – mit netten Textbausteinen:

Die Recherchen hätten ergeben, dass ich „Musik öffentlich wiedergegeben“ und dies „im Vorfeld entweder nicht angemeldet“ oder „falsche Angaben gemacht“ habe. (Das Zutreffende kann ich mir wohl selber raussuchen.) Daher kalkuliere man dann nach eigenen Nachforschungen den Preis. Und wegen des „Mehraufwands“ berechne man die doppelten Gebühren.   

Während man sich damals mit knapp 90 Euro zufriedengegeben hätte, packt man diesmal die große Kelle aus: Für vier Veranstaltungen soll ich nun insgesamt 1139,20 Euro berappen.

Wie gesagt: Bei drei Auftritten hatten wir lediglich Freunde und Bekannte zu Gast. Beim vierten Konzert, das tatsächlich öffentlich war, fungierte ich gar nicht Veranstalter. Meines Wissens hat der Gebühren entrichtet. Noch schöner: Wegen einer Corona-Infektion war ich nicht mal anwesend!

Aber allein für dieses Konzert will die GEMA nun knapp 520 Euro sehen, wobei sie von 384 Zuschauern ausgeht (hätten wir natürlich gerne gehabt) und uns einen Nettoumsatz von 4515,84 Euro unterstellt (für Musiker ein Traum). Leider habe ich davon wegen Krankheit keinen Cent erhalten. Wie schade!

Das alles hätte die GEMA natürlich von mir direkt erfahren können, wenn man mich wegen dieser Veranstaltungen angeschrieben hätte. Aber offenbar reicht ihr, was sich ein „informeller Mitarbeiter“ an seinem Home-Computer zusammenpfriemelt.   

Same procedure as last year: Ich habe der GEMA heute per Einschreiben die Informationen zukommen lassen und mitgeteilt, dass ich die Rechnungen selbstverständlich nicht begleichen werde.

Ich bin gespannt, ob man nun die Forderungen wieder storniert oder zu Mahnungen bzw. einem Mahnbescheid schreitet. Natürlich würde ich auch dem widersprechen. Dann müssten mich die Urheberrechts-Schützer auf Zahlung verklagen. Und im Zivilrecht gilt: Wer was haben will, muss seinen Anspruch beweisen. Darauf bin ich besonders gespannt.

Gerichtsstand dürfte Berlin sein. Wer weiß – vielleicht wäre das für mich eine Gelegenheit, doch noch den gerühmten Tango der Metropole kennenzulernen, indem ich meinen Fachanwalt für Medienrecht vor Gericht nicht allein lasse.

Dann könnte ich wie die Fans des 1. FC Kaiserslautern singen:

„Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin!“

P.S. Natürlich bin ich sehr dafür, dass Komponisten und Texter durch öffentliche Aufführung ihrer Werke Einnahmen erzielen. Was die GEMA aber hier betreibt, sind schlampige Recherchen und Forderungen, die auf Vermutungen basieren. Dagegen werde ich mich weiterhin wehren!

Foto: www.tangofish.de


Kommentare

  1. Herzallerliebster Riedl, Sie tun mir wirklich leid! Darum gebe ich Ihnen jetz einen Tipp (vom Profi): Sie täten gut daran, JEDE Veranstaltung, die nicht in Ihren eigen vier Wänden stattfindet, im Voraus der GEMA zu melden. Ihre selbstherrliche Art selbst zu bestimmen, was kostenpflichtig ist und was nicht, kommt nicht gut an. Ich selbst habe sehr viele Konzerte veranstaltet - die Kosten für die AKM (das ist quasi die österr. GEMA) waren entweder 0,- oder so gering, dass sie durch Förderungen abgedeckt waren. Aber ich habe die Angelegenheit eben im Vorfeld geklärt.
    Und noch etwas: Auch wenn der Eintritt frei ist, Sie ausschließlich 'persönlich' Einladungen verschickt haben, sind solche Veranstaltungen (zumindest hier in Österr.) meldepflichtig. Ich glaube kaum, dass das in Deutschland anders ist.
    Aber da Sie ja gerne streiten und Stoff für Ihren Blog brauchen, werden Sie meinen Tipp wohl kaum beherzigen. Ich wünsche Ihnen also viel Spaß beim Disput mit der GEMA!
    Herzlichst,
    Thomas Schön

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    1. Ich habe mir denken können, dass Sie bei dem Thema wieder mal gescheit daherreden. Sie haben sich ja schon viele Male als Urheberrechts-Experte wichtig gemacht. Weil Sie ja nur auf Gelegenheiten lauern, meine Arbeit zu diskreditieren. Bislang ohne jeden Erfolg.

      Also: Ich war schon an vielen öffentlichen Auftritten beteiligt, die selbstverständlich bei der GEMA gemeldet und bezahlt wurden.

      Wir haben aber vor einiger Zeit beschlossen, gelegentlich auch mal Konzerte ausschließlich für unseren Freundes- und Bekanntenkreis zu geben. An unserem Heimatort. Ohne jede öffentliche Ankündigung oder Werbung.

      Und da bin ich der Ansicht: In unserem Privatleben hat die GEMA nichts zu suchen. Letztes Jahr haben die Urheberrechts-Schützer ihre Rechnung dann ja storniert. Die jetzigen Fälle liegen genauso. Bei einem Beispiel ist es sogar noch verrückter: Da war ich kein Veranstalter und nicht mal anwesend. Und die Gebühren wurden bezahlt.

      All das könnten Sie ja meinen Darstellungen entnehmen. Aber die sind Ihnen im Prinzip egal. Hauptsache, Sie können etwas Dreck hinterlassen.

      Schau’n wir mal, wie es weitergeht. Und ja: Es ist auch gutes Material für mein Blog – zum Ausgleich dafür, dass ich wegen solchen Schwachsinns Korrespondenzen führen muss.

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    2. Inzwischen habe ich etwas mehr Klarheit gewonnen. Irgendwer hat sich wohl unberechtigterweise in meinem GEMA-Kundenkonto herumgetrieben, dort eine Fantasie-Mailadresse installiert und auch die Telefonnummer geändert. Alles sehr seltsam!

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