Gender-Tango

 

„Aach die schlechte Tänz‘ müsse getanzt wer’n.“ (Vince Ebert)

Jahrelang war es eine Spezialität von Encuentros, nur einen erlauchten und regelkonformen Personenkreis einzuladen respektive zuzulassen. Man achtete auch streng auf den Geschlechterproporz – natürlich mit der Folge, dass Single-Frauen schlechte Karten hatten. Inzwischen ist man – mit dem Segen der Retrotango-Aktivistin Melina Sedó – öfters liberaler: Man bezieht den Proporz auf das Verhältnis zwischen Führenden und Folgenden. Insbesondere die Saarbrücker Tangolehrerin propagiert ausdrücklich, dass Frauen Führen lernen sollen.

Nun scheint die Unsitte des Aussortierens einzelner Damen dafür auf normale Milongas überzugreifen: In einem früheren Artikel hatte ich den Kaufbeurer Verein „Tango Luna“ für dieses Verhalten getadelt:

„Ich frage mich wirklich, was Veranstalter im Jahre 2022 anficht, ein wenig sexuelle Diskriminierung zu betreiben! Schon mal davon gehört, dass es auch führende Frauen (oder gar folgende Männer) gibt? Dass es wichtiger ist, was in den Füßen statt zwischen den Beinen los ist? Zudem garantiert eine Geschlechterparität keineswegs, dass Mauerblümchen nicht weiterhin huldvoll sitzen gelassen werden.“

Der Vereinsvertreter Daniel Nowak antwortete mir damals per Kommentar:

„Und die Mauerblümchen? Seien wir ehrlich: Es wird auf Milongas immer Tänzerinnen und Tänzer geben, die häufiger aufgefordert werden als andere. Ich bin aber überzeugt, dass unser Konzept, paritätisch einzuladen, dazu führt, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gut zum Tanzen kommen – und im Schnitt deutlich besser als auf den vielen Milongas, auf denen die Tänzerinnen stark in der Überzahl sind. Erst vor zwei Wochen war ich auf einer Milonga, auf der gegen 22.00 Uhr zahlreiche Frauen enttäuscht den Saal verlassen haben, da das Verhältnis Leader/Follower bzw. Männer/Frauen völlig unausgeglichen war. Eine aus meiner Sicht für Frauen demütigende Situation, die wir bei Tango Luna unseren Gästen und unseren eigenen Frauen und Tänzerinnen ersparen wollen.“

https://milongafuehrer.blogspot.com/2022/10/tango-luna-nueva-ev.html

Diese Argumentation erinnert mich an noch gar nicht so lang zurückliegende Zeiten, in denen Frauen für größere Rechtsgeschäfte die Unterschrift des Gatten benötigten: Auch dazu lieferten die Herren eine geniale Begründung: Man wolle die armen (und wohl auch etwas doofen) Damen vor üblen Geschäftemachern schützen. Erst 1977 wurden die letzten Reste des Machismo aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch entfernt.

https://milongafuehrer.blogspot.com/2016/01/aufforderung-zum-auffordern_29.html

In Kaufbeuren wartet man immer noch vergeblich auf emanzipatorische Schritte: Bis heute findet sich auf der Homepage des Vereins der folgende Text:

„Zur entspannten Atmosphäre trägt vor allem auch bei, dass wir inzwischen nur noch paritätische Milongas, also mit ausgeglichenem Verhältnis von Tangueras und Tangueros (mit Anmeldung) veranstalten.“

https://www.tango-kaufbeuren.de/ueber-tango-luna

Zu diesem Behufe ist ein Anmeldeformular abzusenden, auf dem das Geschlecht (männlich bzw. weiblich) anzukreuzen ist. Single-Frauen dürften dann eher wenig entspannt auf eine Antwort warten…

Nun hat „Tango Luna“ einen Newsletter versandt, in dem er eine (natürlich rein „traditionelle“) Veranstaltung des neu gegründeten (gemeinnützigen!) Landsberger Vereins „Licca-Tango“ bewirbt. Dort muss man sich ebenfalls per Mail anmelden – und auch dieser Satz fehlt nicht:

Es wird auf ein ausgeglichenes Verhältnis von Tänzerinnen und Tänzern geachtet.“

Auf der Website dieses Vereins fehlt der Passus inzwischen. Anmelden müsse man sich wegen des begrenzten Platzangebots (immerhin 100 qm).

https://licca-tango.de/index.php/tango-tanzen/

Tja, was soll man da denken? Wird inzwischen nur noch heimlich aussortiert? Ich werde diese Entwicklung jedenfalls interessiert verfolgen.

Nun gibt es dazu natürlich eine Regelung von Verfassungsrang, welche die couragierte Familienanwältin Elisabeth Selbert 1949 den Herren vom Parlamentarischen Rat aufgedrückt hat:

GG Art. 3(2): „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Inzwischen sogar mit dem Zusatz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Darauf berief sich auch Christiane Renz, weibliches Mitglied des Memminger „Fischertagsvereins“. Dort war Frauen die Teilnahme am jährlichen „Bachausfischen“ verboten – mit Verweis auf eine jahrhundertealte Tradition. Nix da, urteilte das Gericht auch in der Berufungsverhandlung: Der Anspruch, mitfischen zu dürfen, ergebe sich aus einem Verstoß des Vereins gegen das Recht der Mitglieder auf Gleichbehandlung: Er behandle männliche Mitglieder ohne sachlichen Grund anders als weibliche.

Dieses Jahr durfte Renz erstmals mit den Männern in den Bach springen. Ihre Anwältin hieß den Fischerverein „im 21. Jahrhundert willkommen“.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/memmingen-urteil-fischertag-frauen-1.5365631

https://www.sueddeutsche.de/bayern/memmingen-fischertag-ausfischen-frauen-gleichberechtigung-1.5594662

Ich fände es eine herrliche Idee, wenn auch weibliche Mitglieder solcher Tangovereine mal vor Gericht zögen. Ob das paritätische Tanzen juristisch einen Sachgrund beanspruchen kann, halte ich für zweifelhaft: Schließlich ist auch bei einem Geschlechterproporz nicht garantiert, dass die einzelne Dame zu Tänzen kommt – und vor allem kann sie ja auch führen und somit eine „Männerrolle“ übernehmen.

Aber vielleicht würden solche Tangovereine bereits bei der Aussicht auf eine Zivilklage klein beigeben – ist schließlich für den ach so „achtsamen“ Tango keine gute Reklame

Und nebenbei, meine Herren: Zudringliche Anbaggereien sind von Gesetz wegen auch nicht mehr so gerne gesehen:

„Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“  (§ 3.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__3.html

Was kann man konkret tun, bis Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit dereinst übereinstimmen?

Meine Blogger-Kollegin Manuela Bößel meinte dazu, ihre Oma habe als „älteste DJane Bayerns“ noch mit zirka 80 Jahren bei einem Senioren-Tanztreff aufgelegt. Vom Geschlechterproporz sei man altersbedingt weit entfernt gewesen. Na und? Dann hätten halt die Frauen miteinander getanzt! Ihr Musikprogramm war ziemlich modern: „Dass die fit im Kopf bleiben!"

Darf ich mich zu solchen Events in Zukunft noch mit zwei Begleiterinnen anmelden? Auch hierfür hat Manuela eine Lösung gefunden: Sie konnte ihren Zwillingsbruder Manuel dazu bringen, Tangostunden zu nehmen!

Und, was mich persönlich sehr beglückt: Auch meine jüngere Schwester Geraldine kann sich ja mit mir zusammen anmelden!

Immerhin hat der Vorsitzende des Memminger Fischervereins die Zeichen der Zeit erkannt: Das Urteil wird Vereine in Deutschland in einem Maß betreffen, das sie heute noch nicht einschätzen können."

Dies bleibt inniglich zu hoffen!

Kommentare

  1. Naja, es ist aber auch eine zweischneidige Sache. Was hätte eine Frau davon, sich in eine Milonga einzuklagen, wenn sie dann trotzdem in einer Schar von andern Damen rumsitzt. Da kann man doch gleich besser die Veranstaltung unter "da muss ich nicht hin" abhaken ...

    Das Grundgesetz und die Menschenrechte darin ist m.W. eigentlich ein Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat(!), im Privatrecht untereinander sollte es eigentlich kein Problem sein, einen reinen Männerverein aufzumachen (mit reinen Frauenorganisationen hat ja auch niemand ein Problem). Das Reinklagen in solche Bereiche hat m.M.n. oft so ein "Gschmackal" ... (gab ja auch so nen Fall, dass ein Mädchen in einen Knabenchor reingeklagt wurde u.ä.)

    PS: Elisabeth Selbert war doch die, die es schaffte, aus dem ursprünglichen Vorschlag für das Grundgesetz: "Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." das mit den "Pflichten" rauslöschen zu lassen. Aus meiner Sicht eine Verschlechterung ...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Solche Prozesse werden manchmal nicht wegen des juristischen Ergebnisses geführt, sondern wegen ihrer Außenwirkung. Ich könnte mir vorstellen, dass solche Tangovereine eine schlechte Publicity fürchten würden und diesen Quatsch ließen.

      Im Gegensatz zu vielen Verfassungen auf der Welt stellen die Bestimmungen des Grundgesetzes unmittelbar geltendes Recht dar. Sie betreffen Privatpersonen ebenso wie Gesellschaften oder staatliche Institutionen.

      Das damalige Problem waren nicht die "Pflichten" der Frauen - die sind wegen des Art. 3(2) natürlich dieselben wie die der Männer.

      Tatsächlich wollte man im Parlamentarischen Rat zunächst die Regelung der Weimarer Verfassung übernehmen, die du ja zitierst. Das Problem wäre nur gewesen, dass dann nur die "staatsbürgerlichen" Rechte und Pflichten von Frauen und Männern gleich gewesen wären - also Öffentliches Recht. Die Benachteiligungen der Frauen im Zivilrecht (z.B. Vertrags-, Ehe- und Familienrecht) wären bestehen geblieben.

      Was Elisabeth Selbert 1949 angestoßen hat, wurde bis 1977 im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Lange genug hat's also gedauert!

      Löschen

Kommentar veröffentlichen

Hinweis zum Kommentieren:

Bitte geben Sie im Kommentar Ihren vollen (und wahren) Namen an und beziehen Sie sich ausschließlich auf den Inhalt des jeweiligen Artikels. Unterlassen Sie herabsetzende persönliche Angriffe, gegen wen auch immer. Beiträge, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden – ohne Löschungsvermerk – nicht hochgeladen.
Sie können mir Ihre Anmerkungen gerne auch per Mail schicken: mamuta-kg(at)web.de – ich stelle sie dann für Sie ein.