Einladung zum Ischgl-Tango


Ich erhielt heute eine E-Mail, deren wesentlicher Inhalt, so finde ich, an die Tangoöffentlichkeit gehört. Ich versuche aber so gut wie möglich, eine Zuordnung zu erschweren, und werde daher keine Namen, Orte, Daten oder sonstige konkrete Umstände nennen. Weiterhin verzichte ich auf wörtliche Zitate, vielmehr werde ich den zentralen Inhalt der Nachricht lediglich umschreiben.

Worum geht es?

Man lädt zu einer privaten Milonga ein, also einer geschlossenen Gesellschaft. Es handle sich um eine persönliche Einladung, daher möge man sie nicht weiterleiten. Weitere, nahestehende Leute dürfe man aber mitbringen, sofern diese sich anmeldeten. Man werde eine Teilnehmerliste führen. Weiterhin gebe es ein Mitbring-Büfett.

Weitere Einschränkungen seien derzeit nicht zu beachten – private Feiern bis 100 Gästen (ohne weitere unbeteiligte Personen) in Innenräumen wären erlaubt. Die Einhaltung eines Mindestabstands oder das Tragen von Masken sei in diesen Fällen nicht erforderlich. Man dürfe daher innerhalb der Gruppe Kontakt haben und tanzen.    

Wer dies nun für ein Stück aus dem Tollhaus hält, muss sich belehren lassen: Nach den bayerischen Infektionsschutz-Verordnungen ist dies zwar hart an der Grenze der Legalität, aber auch nicht direkt verbotswidrig. Ich zitiere:

„Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum, wie etwa Hochzeiten, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen mit bis zu 100 Gästen in geschlossenen Räumen und 200 Gästen im Freien sind möglich.
Voraussetzung ist, dass der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. (…) Finden private Feiern als geschlossene Gesellschaft in einem Raum ohne weitere Gäste statt, so kann in dem Nebenraum oder abgeschlossenen Bereich für die Gäste der privaten Feier von der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der Maskenpflicht abgesehen werden.“

Allenfalls könnte eine strengere Regelung z.B. in Fluren und anderen Nebenräumen greifen:

„Es bleibt aber bei Maskenpflicht, wenn sich Gäste außerhalb dieses Raums in Gemeinschaftsbereichen (wie zum Beispiel Eingangsbereich der Gaststätte, Flur, WC, etc.) bewegen.“

Und gut, dass es sich um keine Tanzschule handelt – da wäre Paartanz nur sehr eingeschränkt möglich:

„Ebenso können Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einer festen Tanzpartnerin oder einem festen Tanzpartner öffnen.“

Nun gut, von einem Schutz- und Hygienekonzept, wie es in der Verordnung verlangt wird, ist in der Einladung nicht die Rede. Aber in der Schublade wird man bei Bedarf schon eines gelagert haben. Und da gehört es ja auch hin...

Es ist in der Mail lediglich die Rede davon, dass man vom vernünftigen und eigenverantwortlichen Verhalten der Gäste ausgehe, sich an die Hygiene-Etikette halte und nur erscheine, falls man gesund sei.

Für mich ist das wieder einmal ein schlagender Beweis dafür, dass staatliche Regelungen niemals ganz verhindern können, dass man völlig Bescheuertes unternimmt. Nicht nur Gesetze, sondern auch der gesunde Menschenverstand sind nötig, um sich und andere vor Schlimmem zu bewahren.

Da ich die Räumlichkeiten kenne, weiß ich: Wenn man da 100 Leute hineinstopft, hat das schon fast die Qualität einer Tiroler Après-Ski-Bar – und das mit freier Partnerwahl. Dies noch dazu in einer Kommune, welche derzeit über 30 Neuinfektionen (pro Woche und 100000 Einwohner) meldet! Ich bin mir sicher: Mindestens eine hohe zweistellige Zahl von Gästen wird dennoch dort hinrennen.

Und da dort „traditioneller“ Tango betrieben wird, staune ich umso mehr, dass man zwar in der Vergangenheit in solchen Szenen die Verletzungsgefahren durch hohe Beinschwünge beschworen hat, mit dem Risiko einer fallweise lebensbedrohlichen Erkrankung nun aber derart locker umgeht. So streut man das Virus innerhalb der Tangoszene und gefährdet auch Unbeteiligte.

Ich hatte eigentlich gehofft, ab September auf unserem bescheidenen Pörnbacher Parkett doch wieder etwas mehr als drei Personen versammeln können. Nun aber muss ich feststellen: Durch solche Aktionen wird dies vermutlich zunichte gemacht. Aber man kann sich auf eines verlassen: Sollte der Event zu Ansteckungen führen, dürfte dies vertuscht werden – war ja alles „privat“…

Daher sage ich solchen Leuten: Danke für gar nichts!

Und an die verehrten Kritiker meines Artikels, die sich nun wieder beschweren werden, dass ich hier Privates veröffentliche: Auch weiterhin werde ich mich um Inhalte kümmern und euch die Debatte überlassen, was ich angeblich nicht dürfe.

So macht es ja auch Herr Trump, der gegen die Veröffentlicher unangenehmer Nachrichten gerne die Gerichte bemüht. Meist verhindert das die Bücher nicht, sondern steigert nur deren Auflage.

Damit kann ich ebenfalls gut leben.    

P.S. Zur Erinnerung:


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