Einladung zum Ischgl-Tango
Ich erhielt heute eine E-Mail, deren wesentlicher Inhalt,
so finde ich, an die Tangoöffentlichkeit
gehört. Ich versuche aber so gut wie möglich, eine Zuordnung zu erschweren, und werde daher keine Namen, Orte, Daten
oder sonstige konkrete Umstände
nennen. Weiterhin verzichte ich auf wörtliche
Zitate, vielmehr werde ich den zentralen
Inhalt der Nachricht lediglich umschreiben.
Worum geht es?
Man lädt zu einer privaten
Milonga ein, also einer geschlossenen
Gesellschaft. Es handle sich um eine persönliche Einladung, daher möge man
sie nicht weiterleiten. Weitere, nahestehende Leute dürfe man aber
mitbringen, sofern diese sich anmeldeten. Man werde eine Teilnehmerliste
führen. Weiterhin gebe es ein Mitbring-Büfett.
Weitere Einschränkungen
seien derzeit nicht zu beachten – private
Feiern bis 100 Gästen (ohne weitere unbeteiligte
Personen) in Innenräumen wären erlaubt. Die Einhaltung eines Mindestabstands oder das Tragen von Masken sei in diesen Fällen nicht erforderlich. Man dürfe daher innerhalb
der Gruppe Kontakt haben und tanzen.
Wer dies nun für ein Stück aus dem Tollhaus hält, muss sich belehren lassen: Nach den bayerischen Infektionsschutz-Verordnungen
ist dies zwar hart an der Grenze der Legalität, aber auch nicht direkt
verbotswidrig. Ich zitiere:
„Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum, wie etwa Hochzeiten,
Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen mit bis zu 100 Gästen
in geschlossenen Räumen und 200 Gästen im Freien sind möglich.
Voraussetzung ist, dass der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept
ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
vorlegen kann. (…) Finden private Feiern als geschlossene Gesellschaft in einem
Raum ohne weitere Gäste statt, so kann in dem Nebenraum oder abgeschlossenen
Bereich für die Gäste der privaten Feier von der Einhaltung des Mindestabstands
von 1,5 Metern und der Maskenpflicht abgesehen werden.“
Allenfalls
könnte eine strengere Regelung z.B.
in Fluren und anderen Nebenräumen greifen:
„Es bleibt aber bei
Maskenpflicht, wenn sich Gäste außerhalb dieses Raums in Gemeinschaftsbereichen
(wie zum Beispiel Eingangsbereich der Gaststätte, Flur, WC, etc.) bewegen.“
Und
gut, dass es sich um keine Tanzschule
handelt – da wäre Paartanz nur sehr eingeschränkt möglich:
„Ebenso können
Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einer festen Tanzpartnerin
oder einem festen Tanzpartner öffnen.“
Nun
gut, von einem Schutz- und
Hygienekonzept, wie es in der Verordnung verlangt wird, ist in der
Einladung nicht die Rede. Aber in der Schublade wird man bei Bedarf schon eines
gelagert haben. Und da gehört es ja auch hin...
Es
ist in der Mail lediglich die Rede davon, dass man vom vernünftigen und eigenverantwortlichen Verhalten der
Gäste ausgehe, sich an die Hygiene-Etikette
halte und nur erscheine, falls man gesund
sei.
Für
mich ist das wieder einmal ein schlagender Beweis dafür, dass staatliche Regelungen niemals ganz verhindern
können, dass man völlig Bescheuertes
unternimmt. Nicht nur Gesetze, sondern auch der gesunde Menschenverstand sind
nötig, um sich und andere vor Schlimmem zu bewahren.
Da
ich die Räumlichkeiten kenne, weiß ich: Wenn man da 100 Leute hineinstopft, hat das schon fast die Qualität einer Tiroler Après-Ski-Bar – und das mit
freier Partnerwahl. Dies noch dazu in einer Kommune, welche derzeit über 30 Neuinfektionen (pro Woche und 100000
Einwohner) meldet! Ich bin mir sicher: Mindestens eine hohe zweistellige Zahl von Gästen wird dennoch dort hinrennen.
Und
da dort „traditioneller“ Tango
betrieben wird, staune ich umso mehr, dass man zwar in der Vergangenheit in solchen
Szenen die Verletzungsgefahren durch
hohe Beinschwünge beschworen hat, mit dem Risiko einer fallweise lebensbedrohlichen Erkrankung nun aber
derart locker umgeht. So streut man das Virus innerhalb der Tangoszene und gefährdet auch Unbeteiligte.
Ich
hatte eigentlich gehofft, ab September auf unserem bescheidenen Pörnbacher Parkett doch wieder etwas mehr
als drei Personen versammeln können.
Nun aber muss ich feststellen: Durch solche Aktionen wird dies vermutlich zunichte
gemacht. Aber man kann sich auf eines verlassen: Sollte der Event zu Ansteckungen führen, dürfte dies vertuscht werden – war ja alles „privat“…
Daher
sage ich solchen Leuten: Danke für gar
nichts!
Und
an die verehrten Kritiker meines
Artikels, die sich nun wieder beschweren werden, dass ich hier Privates veröffentliche: Auch weiterhin
werde ich mich um Inhalte kümmern
und euch die Debatte überlassen, was ich angeblich nicht dürfe.
So
macht es ja auch Herr Trump, der gegen
die Veröffentlicher unangenehmer Nachrichten gerne die Gerichte bemüht. Meist
verhindert das die Bücher nicht, sondern steigert nur deren Auflage.
Damit
kann ich ebenfalls gut leben.
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