Anwaltsschreiben, Achtsamkeit und Lebenserwartung
Die Sache mit meinen gesetzlosen Texten scheint sich zu ziehen. Seit dem 20.3. dieses Jahres habe ich von der gegnerischen Anwaltskanzlei nichts mehr gehört – natürlich auch nicht von dem Kollegen, der mir die gebührenpflichtige Unterlassungserklärung eingebrockt hat.
Wer den Vorgang nicht kennt, kann sich hier informieren:
https://milongafuehrer.blogspot.com/2026/05/vom-strafbewehrten-unterlassen.html
https://milongafuehrer.blogspot.com/2026/05/vom-gegnerischen-unterlassen.html
Der Einzige, der auf meinen zweiten Artikel per Kommentar reagierte, war ein fake-promovierter Jurist namens „Paul Haug“, der mit ziemlicher Sicherheit weder so hieß noch jemals eine juristische Fakultät von innen gesehen hat.
Nachdem Zweifel an seiner Identität aufkamen, ist er ins Nirwana entschwunden.
Ich habe nun die von meinem Gegner beauftragte Anwaltskanzlei nochmal (wieder per Einschreiben) kontaktiert. Hier der volle Wortlaut meines Briefes vom 26.6.26:
„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ihr Schreiben vom 20.3.26 in Sachen Unterlassungserklärung habe ich mit Einschreiben vom 23.3.26 beantwortet und Ihnen die unterschriebene Erklärung zugesandt. Die geforderten Kosten von 572,21 Euro habe ich am 23.3.26 überwiesen.
Leider habe ich die von Herrn (…) gegengezeichnete Erklärung bis heute nicht erhalten.
Es würde meine Lebensplanung deutlich erleichtern, wenn ich erfahren könnte, ob mit einer Zusendung der o.g. Erklärung noch in diesem Jahr zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen, Gerhard Riedl“
Gut, nach fast 3 Wochen weiterhin keine Reaktion… das wird wohl nix mehr.
Wahrscheinlich sollte man sich bei solchen Anwaltsbriefen überlegen, ob nicht der Fortgang der Sache die eigene Lebenserwartung übersteigt…
Wir merken uns aber schon mal: Ausschlaggebend beim Tango ist die Achtsamkeit.
Unbedingt!


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