Gratulation verboten
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer ist mal wieder auf dem Kriegspfad: Die Stadtverwaltung ist Adressat eines „Datenschutzaufsichtsbehördlichen Verfahrens gemäß Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung“. Allein dieser Terminus eröffnet satirischen Handlungsbedarf!
Worum geht es?
Einem Jubilar, dem man im gemeindlichen Mitteilungsblatt des Ortsteils Unterjesingen zu seinem 75. Geburtstag gratuliert hatte, waren die Glückwünsche gar nicht recht; er hatte Palmer daher angeschwärzt.
Klaus Dehner, früher Professor für Steuerrecht an der Hochschule Ludwigsburg, über seine Reaktion: „Ich bin ein privater Mensch, und auch mein Geburtstag ist eine persönliche Sache“. Gratulationen seien zwar „nett gemeint“, aber er „möge das nicht“.
Bedauerlicherweise steht das Recht tatsächlich auf der Seite des Beschwerdeführers:
Zukünftig müsste man also alle Jubilare vorher anschreiben und um Genehmigung der Glückwünsche bitten. Das gebe der kommunale Etat aber nicht her.
In Unterjesingen entschied die Ortsverwaltung daher, keine solchen Gratulationen mehr zu veröffentlichen. Da man ohnehin 20 Prozent Stellenanteile einsparen müsse, lasse man das Ganze zukünftig lieber.
Der beschwerdeführende Professor wurde schon vor fünf Jahren bekannt, als er wegen des Kassierens unberechtigter Leistungszulagen vor Gericht stand. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 23500 Euro eingestellt.
Palmer ist nun unter Volldampf. Die BILD-Zeitung zitiert ihn so:
„Die Industrie bricht weg, die kommunalen Haushalte fahren gegen die Wand, überall muss Personal gespart werden, aber die Datenschutzbehörde hat Zeit, datenschutzaufsichtsrechtliche Verfahren wegen angeblich illegaler Glückwünsche zum Geburtstag durchzuführen.“
„Wer sich ständig mit solchem Unfug befassen muss, hat keine Zeit mehr, die wirklichen Probleme des Landes zu lösen. Der Datenschutz ist dabei nur die absurd übersteigerte Form eines allgemeinen Bürokratismus im Endstadium. Hier hilft nur noch die Kettensäge.“
Gibt es nun, um mit dem Kollegen Wendel zu sprechen, neben dem „Chainsaw-Gerd“ nun auch den „Kettensägen-Boris“? Ich würde die Verantwortung gerne aufteilen!
Auch im Tango nehmen es manche mit den Persönlichkeitsrechten sehr genau:
So hat ein Blogger-Kollege mir eventuelle rechtliche Schritte angedroht, falls ich es – statt seines Pseudonyms – noch einmal wagen sollte, seinen wahren Namen zu veröffentlichen:
„Ach ja…mein lieber Freund Gerhard R., es scheint Dir ja große Freude zu machen, immer dann, wenn Du meinen Künstlernamen nennst, den anderen Namen, den ich Dir vor einer Weile mal in einer privaten Mail genannt habe, in Klammern hintendranzusetzen. Ich habe das bisher toleriert, weil ich dachte, das hört von allein wieder auf, aber ich hätte mir denken können, dass Du die Finger nicht von solchen Billigeffekten lassen kannst. Das beenden wir jetzt aber mal. Sei doch so nett, Dir das in Zukunft zu verkneifen, sonst verlassen wir vielleicht mal den ‚Kostenlos-Bereich‘ (Du weißt schon, Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Namen).“
Abgesehen davon, dass mir der Begriff „Künstlername“ hier übertrieben erscheint, wies ich den Betreffenden darauf hin, er habe seinen bürgerlichen Namen mehrfach in öffentlichen Kommentaren an mich erwähnt. Leider konnte auch das nicht überzeugen:
„Wenn Du denkst, damit habe ich Dir die Erlaubnis gegeben, ihn danach wiederholt zu verwenden – habe ich nicht. Du kannst ihn natürlich dennoch weiter verwenden – freier Wille. Das war jedenfalls die letzte freundliche Warnung. Wenn Du spielen möchtest, nenne den Namen gern weiter – entweder mir ist es zu mühsam oder zu wenig unterhaltsam, Dir auf die Finger zu geben, oder die nächste Post, die Du bekommst, hat einen anderen Briefkopf als meinen. Du entscheidest.“
https://tangoblogblog.wordpress.com/2025/11/26/crap-ist-gestartet/#comments
Echt, muss man für mehrfaches Nennen des Namens ein Abo erwerben?
Na gut – bislang habe ich keine Post erhalten – weder von Yokoito noch von Wolfgang Balzer oder deren Anwalt.
Ich frage mich halt, was das Motiv solcher Drohungen sein könnte. Ist es den Urhebern vielleicht doch peinlich, mit wahrem Namen zu manchen Äußerungen zu stehen? Dass ihre Sprüche mal in falschen Händen landen? Ich könnte es verstehen.
Ein geniales Argument ist dem Landesdatenschutzbeauftragten Tobias Keber (darf ich den Namen überhaupt nennen?) noch eingefallen: Man könne so Material für „Schockanrufe“ und „Enkeltrickbetrügereien“ liefern. Palmer ist davon nicht überzeugt: „Kriminelle brauchen doch nicht unsere Amtsblättle. Die haben ganz andere Quellen.“
Gut – aber vielleicht im Tango? Wenn ich den geistigen Erhaltungszustand mancher Kommentatoren bedenke, sehe ich da schon eine ernsthafte Gefahr – vielleicht weniger durch schockanrufende „Töchter“, sondern per Love-Scamming transsibirischer Tussen, welche erotisch unterversorgten, betagten Ronda-Drehern nicht nur zum Geburtstag gratulieren wollen.
Daher habe ich schon ein gewisses Verständnis dafür, wenn manche Tango-Blogger und Kommentatoren lieber anonym oder mit Tarnnamen schreiben.
Ich habe nur einen dringenden Tipp: Bei Anrufen von Damen (mit und ohne Akzent) sofort auflegen – Sie können unmöglich gemeint sein!
P.S. Die Affäre in Kurz-Zusammenfassung:
https://www.youtube.com/watch?v=skJFWu6QUg0
.tif.jpg)
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Kommentare sind derzeit nur per Mail an mich möglich: mamuta-kg@web.de