Foto gefällig?

Gerne wird meinem Blog vorgeworfen, er „stelle andere Menschen an den Pranger“. Auch deshalb, weil man manchmal Besprechungen von Tanzvideos findet – nicht nur von Showpaaren, sondern auch mit tanzenden Gästen auf Milongas. Und klar: Nicht immer lobe ich, was da zu sehen ist.

Dass dies Abgebildete verdrießen kann, ist klar. Ich frage mich nur: Wieso fotografieren und filmen Veranstalter oft alles, was nicht bei Drei auf dem Baum ist, und veröffentlichen das dann in sozialen Medien oder gar auf YouTube? Doch es geht noch schlimmer: Da werden auf Facebook haufenweise Bilder und Texte aus fremden Quellen publiziert, manchmal sogar Fotos von Artikeln in Tageszeitungen. Ich fürchte, die meisten machen sich überhaupt keine Gedanken, ob sie hierfür auch die Nutzungsrechte besitzen!

Selber habe ich da ein reines Gewissen: Videos, welche auf YouTube öffentlich gestellt sind, darf ich auf meine Seite holen. Und es ist erlaubt, Links auf Quellen zu setzen. Für privat hergestellte Videos habe ich stets die Erlaubnis der Abgebildeten, wenn sie nicht eh nur mich zeigen, beispielsweise auf meinem YouTube-Kanal:

https://www.youtube.com/@gerhardriedl8467/videos

Die schönen Bilder für meine Artikel stammen meist von meiner Illustratorin Manuela Bößel, die mir selbstverständlich die Nutzungsrechte einräumt. Ich bin sehr stolz darauf, dass mein Blog mit diesen tollen Abbildungen erscheinen kann!

Und wer mir nun wieder vorwerfen möchte, ich zitiere aus privaten" Facebook-Gruppen: Dies stellt einen Graubereich dar, der auch in der Juristerei nicht eindeutig beurteilt wird. Ich meine, dass ich in den wenigen konkreten Fällen im Recht bin. Aber es steht jedem frei, dies gerichtlich klären zu lassen!

Wie sieht die gesamte Rechtslage auf diesem Gebiet aus? Ich besitze einen dreibändigen Rechtsratgeber, der vor einiger Zeit eine schöne Zusammenstellung herausgebracht hat:

Das Recht am eigenen Bild schützt in erster Linie nicht vor dem Fotografieren selbst, sondern vor der Verbreitung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen. Daneben regelt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten. Darunter fallen aber nicht Fotos oder Filme, die im privaten bzw. familiären Bereich entstehen, also beispielsweise Familienfeiern, Klassentreffen usw. („Haushaltsausnahme“).

Schluss mit lustig ist aber stets, wenn diese Bilder einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden, beispielsweise auf Foren, wo sich im Prinzip jeder anmelden kann. Dann ist das nur erlaubt, wenn eine Einwilligung bzw. vertragliche Vereinbarung besteht. Beweispflichtig ist immer derjenige, welcher veröffentlicht. Weiterhin ist anzugeben, wo publiziert werden soll. Und eine solche Gestattung ist stets widerrufbar. Dann müssen Bilder oder Videos entfernt werden.

In der Praxis gilt aber: „Das Internet vergisst nichts.“ Wenn ein solches Material erstmal im Umlauf ist (z.B. durch Teilen auf Facebook), wird es schwer bis unmöglich, das Ganze wieder einzufangen. Daher kann ich nur allen raten, genau zu überlegen, was man ins Netz stellt bzw. in welche Aufnahmen man einwilligt.

Besonders heikel wird es, wenn an privaten Orten oder intimen Situationen fotografiert oder gefilmt wird. Dies stellt einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Werden die Bilder heimlich gemacht, befindet man sich im Bereich des Strafrechts (StGB § 201 a und § 184 k)):

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184k.html

Für Veranstaltungen wie Milongas heißt das: Wer auf der sicheren Seite bleiben will, sollte sich das Einverständnis schriftlich geben lassen. Eine Ansage, ein Schild oder ein Hinweis in der Einladung könnten im Einzelfall nicht ausreichen. Auch nicht ein freundliches Lächeln beim Anblick der Kamera!

Was darf man überhaupt noch ohne Genehmigung abbilden? Bei Außenaufnahmen gilt die „Panoramafreiheit“: Straßenzüge, Gebäude etc. darf man von öffentlichem Grund aus aufnehmen. Der Standpunkt des Fotografen muss allgemein zugänglich sein. Hilfsmittel (z.B. eine Leiter) sind nicht erlaubt.

Bei Innenräumen bestimmt der Eigentümer oder Mieter die Spielregeln. So kann das Fotografieren in Museen, Restaurants oder Schwimmbädern untersagt werden – und in Privaträumen sowieso.

Werden Menschen aufgenommen, gilt das Kunsturheberrechtsgesetz (§§ 22 und 23). Das Recht am eigenen Bild besteht für die gesamte Lebenszeit und darüber hinaus 10 Jahre nach dem Tod.

Der Schutz betrifft Personen, welche auf den Bildern eindeutig erkennbar sind. Erscheinen sie nur als „Beiwerk“ (z.B. weit entfernt oder in einer größeren Menge), ist das erlaubt.

Von der Erfordernis einer Einwilligung gibt es einige Ausnahmen: Beispielsweise Bilder der Zeitgeschichte, also von besonderen Ereignissen wie Unglücksfällen oder Massenevents. Auch Personen des öffentlichen Lebens müssen sich bei ihrer offiziellen Tätigkeit ablichten lassen. Berichte von Demonstrationen oder Kundgebungen dürfen bebildert werden, so lange das Geschehen selber und nicht die einzelne Person im Vordergrund steht.

Hält man sich nicht an diese Regelungen, kann es teuer werden: Neben dem Anspruch auf Löschung oder Verbot der Verwertung kann eine Unterlassungserklärung nebst Abmahnkosten fällig werden. Zudem können sich in gravierenden Fällen noch Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen ergeben, möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Quelle: „Rechtstipps - Der RechtsBerater“ (Wolters Kluwer GmbH), Aktualisierung Juli 2021)

Nach meinem Eindruck gibt es im Tangobereich massenhafte Verletzungen des Urheberrechts. Über den Leichtsinn, mit dem Bild- und Videomaterial ins Netz gestellt wird, kann man sich nur wundern.

Ganz schlimm kann es bei Nacktaufnahmen werden. Man kann nie sicher sein, dass jemand (z.B. der Verflossene) sie nicht ins Netz stellt. Dann droht die Zerstörung der beruflichen und privaten Existenz. Ein packendes Beispiel ist der Film „Rufmord“

https://www.youtube.com/watch?v=QgIScfWHVl4

Bis zum 7.7.24 kann man den Film noch in der Mediathek von „Arte“ sehen. Eine dringende Empfehlung!

https://www.arte.tv/de/videos/079377-000-A/rufmord/

Zum Weiterlesen:

https://milongafuehrer.blogspot.com/2018/06/du-sollst-dir-kein-bild-machen.html

Kommentare

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