Darf der das eigentlich?


„Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden. Nicht wegen des Fanatismus der ‚Gerechtigkeit‘, sondern weil all das Belehrende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die ‚Freiheit‘ zum Privilegium wird." (Rosa Luxemburg)

Auseinandersetzungen wie die gestrige habe ich weiß Gott schon öfters erlebt. Das Handlungsmuster ist stets das gleiche:

Jemand passt nicht, was ich über ihn schreibe. In der Sache jedoch, so seine bange Vermutung, könnte er in der Auseinandersetzung den zweiten Platz belegen. Also verzichtet er lieber auf eine an Fakten orientierte Debatte.

Ersatzweise passiert dann zweierlei: Erstens arbeitet man sich an meiner Person ab – negative Eigenschaften kann man ja immer finden, wenn man sucht: Wahlweise bin ich dann arrogant, selbstbeweihräuchernd, bösartig, senil, psychisch gestört oder ein schlechter Tänzer (habe ich den Oberlehrer" schon erwähnt?).

Weiterhin stellt man sich die Frage: Darf der das überhaupt? Natürlich nicht, wäre ja noch schöner! Daher bläst man sich zur vollen juristischen Größe auf und verfasst „Abmahnungen“ wie die folgende:

„Ebenso bleibt es für dich nach deiner Meinung erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren und auf deiner eigens dafür erstellten Webseite zu veröffentlichen. Um Erlaubnis fragen muss man nicht!
(…)
Hiermit ‚untersage‘ ich dir schriftlich,

mein Bild und Textmaterial,
meine Zitate,
sowie das Bild und Textmaterial von mir bekannten Personen, wo ich zitiert werde
und allen Webseitenlinks wo ich namentlich genannt werde,

auf deinen Tango-Blogs und anderen Publikationen zu veröffentlichen.“

https://milongafuehrer.blogspot.com/2019/09/perfekte-ronda.html

Na eben, wo kämen wir hin, wenn ein anderer sich einfach an dem bedienen könnte, was man selber verfasst hat!

Doch, darf er unter bestimmten Bedingungen schon! Aber das Kalkül ist natürlich, den Laien mit pseudojuristischem Gedöns zu beeindrucken, ja einzuschüchtern: Oh je, kriege ich dann Ärger mit dem Gericht – muss ich gar ins Gefängnis?

Nein, sicher nicht, wenn man die Spielregeln beachtet: Das Urheberrechtsgesetz (speziell sein § 51) nennt folgende Bedingungen:

Zunächst muss ein Text schon einmal selber Urheberrechte beanspruchen können. Dies gilt nur, wenn er sozusagen eine eigene geistige Leistung aufweist (die Juristen sprechen dabei von „Schöpfungshöhe“). Irgendwelche Floskeln oder Sprüche, welche schon tausend Mal in ähnlicher Form geäußert wurden, gehören sicher nicht dazu. Dass dies für die üblichen Kommentare in den sozialen Medien gelten dürfte, habe ich schon einmal detailliert dargestellt:  

Weiterhin muss ein Text natürlich veröffentlicht sein – private Mitteilungen schützt das Persönlichkeitsrecht. Und man darf nicht einfach abkupfern, sondern muss sich mit einem Zitat inhaltlich auseinandersetzen. Selbstverständlich muss man auch die Quelle nennen – für mich oft problematisch: In dem Fall wird natürlich offenbar, wer gemeint ist…

Für Bildnisse aller Art jedoch gilt generell der Schutz des Urheberrechts: Übernehmen darf ich sie ohne Erlaubnis meist nicht – verlinken jedoch schon. Und wenn fotografierte Menschen keine „Personen der Zeitgeschichte“ darstellen, besitzen sie das „Recht am eigenen Bild“. Ich staune übrigens immer wieder, wie locker Veranstalter Milonga-Fotos veröffentlichen. Na, hoffentlich haben sie sich des Einverständnisses aller Beteiligten versichert…  

Ebenso enttäuschend für alle Leberwürste: Man kann selbstredend über ganz viel beleidigt sein – eine rechtsgültige „Schmähkritik“ muss das noch lange nicht darstellen. Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit haben bei uns Grundrechtsrang:    

In einer Reihe von Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder den hohen Wert dieser Rechte betont: Kriterium ist stets, ob der Meinungsstreit zumindest auch um die Sache geht oder drastische Worte ausschließlich gewählt werden, um die persönliche Ehre anderer anzugreifen. Wenn ich mir solche Urteile anschaue, bin ich manchmal verblüfft, welch hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit eingeräumt wird – selbst bei einer Wortwahl, bei der mir persönlich der Begriff „Beleidigung“ plausibel erschiene.

Allerdings sehe ich den Sinn meiner Arbeit nicht darin, alles zu veröffentlichen, was ich rechtlich dürfte. Es muss sich für mich auch „richtig anfühlen“. Ein armes Würschtl, das sich gutmeinend mal in der Wortwahl vergreift, im Licht der Öffentlichkeit abzukanzeln, hielte ich für schlicht unanständig. Daher muss man sich schon einiges leisten und nicht gerade wehrlos sein, wenn man es auf mein Blog schaffen will!

Bei anderen kann man Moral natürlich nicht voraussetzen. Die probieren dann einfach aus, ob man Gegner nicht mit Drohungen mundtot machen kann – bei vielen wird es wegen deren Furcht, es nun „mit dem Anwalt zu tun zu bekommen“, durchaus klappen.

Dass man mir mit solchem Quatsch nicht imponiert, sollte man eigentlich wissen. Und ich sehe auch voraus, dass nach meinem Angebot einer juristischen Überprüfung dann Sätze wie diese kommen:

„Auf die Prüfung rechtlicher Gegebenheiten habe ich ehrlich gesagt keine Lust und Zeit.“

Na klar – und ein bisschen auch die Ahnung, dass es nichts bringen dürfte… Und möglichst deutet man dann noch an, so ganz lupenrein sei das Vorgehen des anderen wohl doch nicht gewesen – in der Hoffnung, dass etwas hängen bleibt.

Da ich diese Spielchen lange genug kenne, kann ich mich meist darüber amüsieren.

Nur manchmal, in dunkleren Stunden, belasten mich Vorstellungen wie diese: Wenn ich Artikel wie den am Vortag nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in einem östlichen Staat geschrieben hätte und der Kritisierte vielleicht noch ein wichtiges Parteimitglied verkörperte – hätte es schon sein können, dass heute Morgen die Kripo vor meiner Tür gestanden und mein Haus auf links gedreht hätte, Beschlagnahmung des Computers inklusive. Oder falls wir doch einmal einen AfD-Innenminister bekommen sollten…

Erst neulich durfte ich in einem anderen FB-Kommentar lesen, unsere Parteien (bis auf die besagte) hätten alle miteinander „vollständig versagt“. Mir gehen solche Sprüche durch Mark und Bein. Und daher sage ich sehr deutlich:

Ich bin den 61 Vätern und (leider nur) 4 Müttern des Grundgesetzes zutiefst dankbar, dass sie aus den Erfahrungen von Nazi-Diktatur und Krieg eine der liberalsten Verfassungen dieser Welt schufen – übrigens als materiell geltendes Recht und nicht nur Deklaration wie in vielen anderen Ländern! Dass bei uns kein Journalist, kein Autor, kein Kabarettist erfolgreich mit Gerichtsverfahren überzogen werden kann, wenn er sich aus öffentlichen Quellen informiert und dazu seine Meinung sagt.

Damit hat sich 1949 der Parlamentarische Rat an die Seite der 1919 von politischen Gegnern ermordeten Kommunistin Rosa Luxemburg gestellt, wenn sie eines der wichtigsten demokratischen Prinzipien beschreibt:

„Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden.“




Kommentare

  1. „Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden.“
    schöner und wahrer Spruch. Wie sehr sich gerade die verschiedenen kommunistischen Regimes daran gehalten haben, kann man aus der Geschichte wissen.
    Für mich ist der Spruch die Messlatte für eine demokratische Gesinnung, wie die Freiheit des "Andersdenkenden“ (insb. auch eben "anders zu denken") gewürdigt wird, z.B. der Umgang der sogenannten "etablierten" Parteien mit den anders Denkenden von der AfD ...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Rosa Luxemburg kam ja aus der Sozialdemokratie und landete über den Spartakusbund bei der KPD. Grund war wohl vor allem die zögerliche und wenig mutige Haltung der SPD gegenüber Krieg und reaktionären Kräften. Hätte sie überlebt, wäre sie wohl früher oder später den Säuberungsaktionen der Leninisten oder später Stalinisten zum Opfer gefallen.

      Freiheit bedeutet jedoch nicht Widerspruchsfreiheit. Auch rechte bis reaktionäre Äußerungen sind erlaubt – entschiedener Widerspruch ist jedoch ebenfalls nicht verboten. Die Grenze liegt für mich dort, wo man sich gegen Grundwerte unserer Verfassung richtet, beispielsweise die Gleichberechtigung unabhängig von Geschlecht, Religion, Rasse – die Pressefreiheit usw.

      Ob es allerdings eine gute Idee ist, die Wähler extremer Parteien zu beschimpfen oder auszugrenzen, glaube ich nicht. Es gibt viele Gründe, eine Partei zu wählen, und nicht alle müssen so verschroben sein wie es vielleicht den Anschein hat.

      Löschen
    2. nur kurz angemerkt, was ich meinte: wenn man Themen nicht diskutieren kann, weil sie von einem "Bösen" geäussert wurden (setze für "Böser" je nach Thema wahlweise ein: Nazi, Kommunist, "Alter weisser Mann", Mann/Antifeminist usw. usf.)
      Und leider beobachte ich gerade das in Medien, Internet (Twitter, soziale Medien), politischem Diskurs u.ä

      Und ja: wenn jemand "Scheiß" erzählt, soll man dagegen reden und diesen Mist klar und deutlich benennen und widerlegen. Aber halt nicht glauben, dass durch ein einfaches "du bist ein rechtsradikaler Nazi" diese Aufgabe schon erledigt wäre.

      Löschen
    3. Völlig einverstanden!

      Es ist leider oft so, dass man Person und Sache verwechselt - das merke ich beim Bloggen immer wieder. "Du bist ein..." statt "deine Ansicht finde ich...". Das ist stets der Anfang allen Übels.

      Ich behaupte, wir stimmen vielen Ansichten nicht wegen des faktischen Inhalts zu, sondern, weil sie jemand vertritt den wir mögen - und umgekehrt.

      Leider wohl ein Evolutions-Relikt: Unsere Vorfahren konnten nicht lange recherchieren, der erste Eindruck zählte für eine schnelle Entscheidung.

      Löschen

Kommentar veröffentlichen

Hinweis zum Kommentieren:

Bitte geben Sie im Kommentar Ihren vollen (und wahren) Namen an und beziehen Sie sich ausschließlich auf den Inhalt des jeweiligen Artikels. Unterlassen Sie herabsetzende persönliche Angriffe, gegen wen auch immer. Beiträge, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden – ohne Löschungsvermerk – nicht hochgeladen.
Sie können mir Ihre Anmerkungen gerne auch per Mail schicken: mamuta-kg(at)web.de – ich stelle sie dann für Sie ein.