Quiz: Grundgesetz

 

Derzeit erblickt man auf den Straßen verdächtig viele Menschen, die sich lauthals auf das Grundgesetz oder gar Grundrechte berufen. Viele schwenken sogar das Büchlein mit dem Bundesadler in der Luft umher. Ob sie unser Basis-Gesetzbuch schon einmal aufgeschlagen haben, bleibt unklar. Bestenfalls wird dessen Artikel 1, auf Pappkarton gemalt, hochgehalten.

In Wahrheit hat es dieses Gesetzeswerk ganz schön in sich. Es tariert nämlich das Verhältnis zwischen Bürger, Exekutive, Legislative und Judikative, Bund und Land ziemlich fein aus.

Daher möchte ich mit meinem kleinen Quiz anregen, sich einmal näher mit Entstehung und Inhalt unserer Verfassung zu beschäftigen. Vielleicht wird klarer, dass es da mit einigen Sprüchen nicht getan ist. 

Viel Spaß also beim Raten – und ein Hinweis, der eventuell gerade in Corona-Zeiten beruhigt: Es können auch mehrere Lösungen richtig sein. Diese findet man, anders als bei Pandemien, sehr leicht am Ende des Textes! 

1.    Die USA, Großbritannien, Frankreich und die Benelux-Länder beschlossen 1948 in der „Sechs-Mächte-Konferenz“, die westdeutschen Ministerpräsidenten zu ermächtigen, eine „Verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen. Wie nennt man diese Beschlüsse?

a.    Potsdamer Abkommen

b.    Londoner Empfehlungen

c.    Frankfurter Dokumente

d.    Berliner Verträge

2.    Im August 1948 beriefen die westdeutschen Ministerpräsidenten einen vorbereitenden Verfassungskonvent von Fachleuten ein, der einen Entwurf für das Grundgesetz erarbeitete. Auf welcher Insel tagte das Gremium?

a.    Sylt

b.    Mainau

c.    Helgoland

d.    Herrenchiemsee 

3.    Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat mit 53 gegen 12 Stimmen beschlossen. Neben den Vertretern des Zentrums, der Deutschen Partei und der Kommunisten lehnten auch 6 CSU-Mitglieder das Grundgesetz ab. Was bewog die CSU dazu?

a.    die zu weitgehende Formulierung zur Gleichberechtigung

b.    der zu geringe Einfluss christlicher Grundsätze

c.    die zu großzügige Gewährung der Meinungs- und Pressefreiheit

d.    die zu schwache Berücksichtigung der Länderrechte

4.    Von wem musste das Grundgesetz gebilligt werden, damit es in Kraft treten konnte?

a.    vom Volk durch ein Plebiszit

b.    von den drei westlichen Siegermächten

c.    von den westdeutschen Landtagen

d.    vom Bundestag

5.    Der Parlamentarische Rat entschied auch über die Bundeshauptstadt. Mit 33 gegen 29 Stimmen wurde Bonn gewählt. Welche Stadt war der aussichtsreichste Konkurrent?

a.    Berlin

b.    Frankfurt

c.    München

d.    Hamburg

6.    Der Präsident des Parlamentarischen Rates war…

a.    Theodor Heuss

b.    Ludwig Erhard

c.    Carlo Schmid

d.    Konrad Adenauer

7.    Wie viele Abgeordnete hatte der Parlamentarische Rat?

a.    50

b.    65

c.    70

d.    105

8.    Wo trat der Parlamentarische Rat erstmals zusammen?

a.    in einem Universitäts-Hörsaal

b.    in einem zoologischen Museum

c.    in einer Kirche

d.    im Plenarsaal des nordrhein-westfälischen Landtags

9.    Warum der Name „Grundgesetz“ statt „Verfassung“?

a.    Weil die Besatzungsmächte es nicht erlaubten

b.    Um sich sprachlich von der Weimarer Verfassung zu unterscheiden

c.    Das Grundgesetz sollte einen provisorischen Charakter haben.

d.    Die SPD bestand auf diesem Ausdruck.

10. Sind Änderungen des Grundgesetzes möglich?

a.    nein

b.    Bei allen Grundrechten sind keine Änderungen möglich.

c.    ja, mit Zweidrittelmehrheit des Bundestags

d.    ja, mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat

11.  Der Artikel 140 des Grundgesetzes bestimmt, dass Teile der Weimarer Verfassung immer noch Gültigkeit haben. Womit beschäftigen sich diese?

a.    mit dem Einfluss der Religionsgemeinschaften

b.    mit dem Wahlrecht

c.    mit dem Familienrecht

d.    mit der Aberkennung von Grundrechten

12.  Der Artikel 79 des Grundgesetzes bestimmt eine „Ewigkeitsgarantie“ für bestimmte Normen, welche nicht geändert werden dürfen. Welche sind das?

a.    alle Grundrechte

b.    die Gliederung in Bund und Länder und die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung

c.    Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde)

d.    Artikel 20 (Staatsform, demokratisches Prinzip, Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht) 

13.  Ursprünglich hatte das Grundgesetz 146 Artikel. Wie viele hat es heute?

a.    weiterhin 146

b.    148

c.    182

d.    191

14.  Ist nach dem Grundgesetz die Vergesellschaftung von Grund und Boden sowie von Produktionsmitteln zulässig?

a.    nein

b.    nur von Produktionsmitteln

c.    nur von Grund und Boden

d.    nur durch Gesetz, das die Entschädigung regelt

15.  Der Artikel 18 des Grundgesetzes sieht vor, dass Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht werden. Dies entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wie oft hat es solche Entscheidungen schon gegeben?

a.    noch nie

b.    in 17 Fällen

c.    in 103 Fällen

d.    mehrere hundert Mal

16.  Unter den Grundrechten gibt es Menschenrechte, welche für alle gelten – und Bürgerrechte, welche nur Deutsche genießen. Welche Grundrechte stehen nur deutschen Staatsbürgern zu?

a.    Demonstrationsrecht (Art. 8)

b.    Vereinigungsfreiheit (Art. 9)

c.    Freizügigkeit (Art. 11)

d.    Freie Berufsausübung (Art. 12)

17.  Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Wo ist dieses „Sittengesetz“ geregelt?

a.    in der Verfassung selbst

b.    im Strafgesetzbuch

c.    im Bürgerlichen Gesetzbuch

d.    nirgends

18.  Welche Rechte formuliert das Grundgesetz ausdrücklich?

a.    Recht auf Arbeit

b.    Recht auf Bildung

c.    Kinderrechte

d.    Rechte der Mutter

19.  Welches Schulfach wird als Einziges im Grundgesetz erwähnt?

a.    Staatsbürgerkunde

b.    Religion

c.    Kunst

d.    Sport

20.  Welche Voraussetzungen müssen nach dem Grundgesetz erfüllt sein, dass eine Versammlung ohne Genehmigung möglich ist?

a.    Friedlichkeit

b.    ohne Waffen

c.    in geschlossenen Räumen

d.    im Freien

 

Lösungen:

1 b: Die Konferenz tagte vom 23.2. bis 2.6.1948 in London.

2 d

3  b, d

4 b, c: Als einziges der 11 westdeutschen Länder lehnte Bayern das Grundgesetz ab. Der Bundestag gründete sich erst am 7.9.1949.

5 b: Frankfurt besaß wegen der Paulskirche eine große demokratische Vergangenheit. München dagegen wäre als „Hauptstadt der Bewegung“ ein No Go gewesen! Berlin bildete wegen des Vier-Mächte-Status der Stadt keine Option.  

6 d

7 c: Stimmberechtigt waren allerdings nur 65, davon 4 Frauen. Die 5 Mitglieder aus Westberlin hatten wegen des Vier-Mächte-Status nur beratende Funktion.

8 b: Im Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig in Bonn. Grund war, dass keine anderen geeigneten, unzerstörten Säle zur Verfügung standen. Die Arbeitssitzungen fanden aber in den Räumen der Pädagogischen Akademie statt, dem späteren Bundeshaus.

9 c: Man wollte dadurch die deutsche Teilung nicht zementieren. Eine Verfassung sollte es erst in einem Gesamtdeutschland geben.

10 d: Es gab bislang zirka 60 Änderungen des Grundgesetzes

11 a: Die Artikel 136-139 und 141 der Weimarer Verfassung vom 11.8.1919 regeln die Grenzen des Einflusses der Religionsgemeinschaften.

12 b, c, d: Artikel 19 bestimmt aber, dass ein Grundrecht nicht „in seinem Wesensgehalt angetastet“ werden darf.

13 d: Allerdings wurden die neuen Artikel mit Buchstaben zu den bisherigen eingefügt. Daher endet das Grundgesetz immer noch mit Art. 146.

14 d: geregelt in Art. 15 Grundgesetz

15 a: erstaunlich, aber wahr!

16 a, b, c, d

17 d: Unter „Sittengesetz“ versteht man gewachsene, allgemein anerkannte Regeln des Zusammenlebens.

18 d: Art. 6 (4) GG bestimmt: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Die anderen Rechte sind aber dennoch verbindlich, da Deutschland verschiedenen internationalen Abkommen beigetreten ist.

19 b: In Artikel 7 (3) Grundgesetz heißt es: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“

20 a, b, c: Art. 8 (2) GG legt fest: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

 

Vielleicht abschließend noch ein Tipp: Erfreuen Sie doch Ihren örtlichen Querdenker-Chef oder AfD-Abgeordneten mit diesem kleinen Fragespiel! Ich bin sicher, er (oder sie) wird sehr aufgeschlossen reagieren.

https://www.youtube.com/watch?v=pK17o73P6Wc 

Quellen:

https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/68271/quiz-grundgesetz-parlamentarischer-rat

https://www.adenauercampus.de/quiz-grundrechte

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/politik/70-jahre-deutsches-grundgesetz-das-quiz-87226

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Kommentare

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