Gerlinde geht zum Tango



„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Grundgesetz Art. 3 (2)

Ich habe mich schon seit langer Zeit daran gewöhnt: In den Debatten, in die ich verwickelt werde, geht es selten um den Inhalt meiner Artikel. Im Beitrag „Männermangel Berliner Art“ gehe ich durchaus kritisch mit manchen weiblichen Beschwerden im Tango um.

Leider ließ ich mich dann bei der Beantwortung eines Kommentars zu der Bemerkung hinreißen:

„Ja, wir sind im Tango von einer Gleichberechtigung noch weit entfernt.“

Dies erregte bei einem Leser Widerspruch:

„Es dürfen doch sowohl Männer als auch Frauen alleine oder in ausgewählter Begleitung zu so gut wie jeder Milonga gehen, müssen aber nicht, wenn ihnen die Veranstaltung nicht zusagt. (…)
‚Gleichberechtigung‘ geht um die Rechte, die jemand hat, also das, was man darf oder nicht. Nicht darum, was sich jemand traut oder nicht traut zu tun. (…)
Natürlich, aber wenn ich das Recht habe, aber nicht nutze, kann ich nicht darüber jammern, ‚nicht gleichberechtigt‘ zu sein.“
(voller Wortlaut siehe Kommentarbereich)

Also, die Damen haben doch die gleichen Rechte – und können sie auch durchsetzen, wenn sie wollen. Oder?

Ich versuche, das einmal an einer ziemlich realistischen Situation durchbuchstabieren:

***

Gerlinde geht jetzt zum Tango. Einfach ist das für sie nicht.

Das Geld reicht nämlich vorne und hinten kaum. Die Weichen dazu wurden schon vor vielen Jahren gestellt. Während für ihre älteren Brüder das Geld für Gymnasium und Studium da war, reichte es für sie nicht mehr. Aber sie als Mädchen brauche das ja auch nicht unbedingt, oder? Und hätte sie es als Minderjährige rechtlich durchsetzen können, eine höhere Schule zu besuchen?

Nach einer Lehre als Einzelhandels-Kauffrau heiratete sie denn auch bald, bekam drei Kinder – und wurde Hausfrau. Der Gatte, ein leitender Manager eines Großunternehmens, verdiente genug. Hätte ihr Mann Elternzeit beansprucht, wäre seine Karriere im Betrieb zu Ende gewesen.

Inzwischen ist die Ehe geschieden: Eine deutlich jüngere Sekretärin hatte sich den fetten Brocken geschnappt. Schlimmer noch: Er lebt inzwischen mit seiner Freundin im Ausland, arbeitet dort angeblich für die dortige Zweigniederlassung seiner Firma. Doch was Genaues weiß man nicht – außer: Er zahlt keinen Unterhalt.

So agiert übrigens zirka die Hälfte der dazu rechtlich verpflichteten Väter – und ein weiteres Viertel zahlt zu wenig oder unregelmäßig. Gerlinde ist froh, dass inzwischen das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr übernimmt bis 2017 gab es Zahlungen nur, bis die Kinder 12 waren – und auch das nur maximal 6 Jahre. 2016 lebten daher zirka 44 Prozent der Alleinerziehenden, so wie sie, in ärmlichen Verhältnissen. Denn: Der Staat zahlt nur den Mindestunterhalt.

Klar, der Vater müsste bei seinem Einkommen mehr entrichten. Einen juristischen Anspruch darauf hat Gerlinde natürlich – und wenn sie sich einen im internationalen Recht bewanderten Anwalt leisten könnte, würde sie wohl versuchen, sich durchzusetzen. Aber den juristischen Beistand müsste sie zunächst selber entlohnen – bis sie in ferner Zukunft vielleicht den Prozess gewinnt… Rechtlich durchsetzbar? Theoretisch schon, praktisch kaum!

Gerlinde musste deshalb das große Haus aufgeben, das sie gemietet hatten. Sie war froh, eine Sozialwohnung gefunden zu haben, ebenso einen Halbtagsjob als Verkäuferin. Wenn sie abends ausgehen wollte, kostete das einen Babysitter – jedenfalls noch einige Jahre, bis die Älteste groß genug war, auf die Kleineren aufzupassen.

„Jeder kann doch die Milonga besuchen, die ihm zusagt“ hatte sie schon oft im Internet gelesen. Nun, sie nicht: Da sie das Auto verkaufen musste, kamen nur Tangotreffs in Reichweite ihrer U-Bahn-Monatskarte in Frage. Die wenigen Veranstaltungen in dieser Preislage entsprachen musikalisch und von der Atmosphäre her nicht ihren Vorstellungen. Ging aber nicht anders!

Diese Milongas hatten allesamt einen recht konservativen Zuschnitt. Als Frau durfte sie brav herumsitzen und warten, ob der Blickkontakt zu einem möglichen Tänzer gelang. Klar war es ihr – falls der Organisator keine expliziten Grenzen setzte – möglich, einen Mann direkt anzusprechen. Sie wusste nur: Dann drohte nicht nur ein Korb, sondern auch die kollektive Verachtung – auch von Seiten der anderen Frauen. Emanzipatorische Sprüche ließ man ebenfalls lieber – die Tangowelt wurde, nicht nur im Internet, nach wie vor von Männern dominiert. Juristisch alles einwandfrei...

Sie war also faktisch gezwungen, sich dem kollektiven Wettbewerb um Jugend und Schönheit auszusetzen – für sie nicht nur altersmäßig ein Problem. Der neueste Tangofummel oder die original argentinischen Stöckelschuhe waren nicht drin. Klar wusste sie: Die Aufforderungschancen stiegen mit der Tiefe des Ausschnitts und der Höhe des Rocksaums. Nun – weglassen kostet zwar nichts, aber da wäre sie sich nicht nur arm, sondern billig vorgekommen.

Wollte man in ihrer Lage allzu zimperlich sein, was männliche Übergriffigkeiten betraf, kam man zu noch weniger. Daher sagte man lieber nichts, wenn gewisse Tangueros mit Vorliebe Figuren übten, welche zwischen die Beine der Partnerin gingen – und natürlich die enge Haltung im Schraubzwingengriff bevorzugten.

Sie hoffte nur inständig, der klebrige Typ von neulich würde nicht wieder anwesend sein, der ihr das letzte Mal nach dem Tanz den Hintern tätschelte. Sicherlich nach § 184i StGB ein Tatbestand, der mit maximal 2 Jahren Haft bedroht ist. Nur muss man es schon einmal beweisen: Hätte sie durch die Milonga laufen und sich Zeugen (falls es die gab) notieren sollen? Anzeige erstatten? Mit welchem Erfolg?

Sie hatte dem Kerl lediglich in scharfer Weise mitgeteilt, dass er solche Dinge unterlassen solle. Sie wusste aber von Kolleginnen: Daran würde er sich voraussichtlich nicht halten. Also zum Veranstalter laufen und sich beschweren? Würde der den Schneid haben, sich einzumischen? Juristisch dazu zwingen konnte man ihn nicht.

Gerlinde geht weiterhin zum Tango. Und sie ist selbstverständlich gleichberechtigt. Die volle Verwirklichung des zweiten Satzes im berühmten Artikel 3 (2) wird sie vielleicht nicht mehr erleben:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

***
         
Daher sage ich zu der eingangs zitierten Ansicht:
Man darf Menschen, die ihre Rechte nutzen, keine Bereitschaft zum Martyrium zumuten.

Männer führen, Frauen folgen? www.tangofish.de

Kommentare

  1. Hi Gerhard,

    du bemühst wirklich das Grundgesetz, weil es Gerlinde beim Tango nicht einfach hat?
    Wirklich?
    Willst du echt einen derartig totalitären Staat, der sich in die Privatangelegenheiten der Menschen einmischt (Milongas sind Privatveranstaltungen!) und dort alles zu regeln versucht??? Du willst bei jeder deiner Wohnzimmermilongas einen Politoffizier dabei, der kontrolliert und dann bestätigt, dass bei dir auch alles schön gleichberechtigt zugeht?

    Irgendwie kann ich nicht glauben, was du da geschrieben hast.


    PS: die Grundrechte waren mal Abwehrrechte der Menschen gegen(!) den Staat. Diese so zu verstehen scheint auch lang her zu sein.

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    1. Lieber Robert,

      vielleicht solltest Du mal lesen statt zu glauben.

      Ich wüsste nicht, dass ich "Politoffiziere" (gibts bei uns eh nicht, heißen hierzulande Polizisten oder Staatsanwälte) für Milongas (sind übrigens meist nicht privat, sondern öffentlich) gefordert hätte. Und wie es bei uns in Pörnbach beim Tango zugeht, müsstest Du ja selber wissen.

      Mein Vergleich betraf das Thema "Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit". Gerlinde leidet vor allem daran, dass ihr Exmann sich vor dem Unterhalt drücken kann - nur 23 Prozent der Unterhaltsvorschüsse können vom Jugendamt dann eingetrieben werden. Wir alle zahlen also von unseren Steuergeldern solche Typen.

      Und ja, es ist auch auf Milongas nicht ganz einfach, unangemessenes Verhalten, obwohl teilweise strafbar, zu ahnden. Dazu braucht es aber keine "Politoffiziere", sondern aufmerksame Veranstalter, die sowas nötigenfalls unterbinden - vor allem aber durch ihre soziale Intelligenz ein Klima schaffen, in dem Derartiges gar nicht erst entsteht.

      Wir haben übrigens in Pörnbach schon mal einen Gast wegen solcher Tendenzen rausgeschmissen.

      Natürlich sind die Grundrechte auch Abwehrrechte gegen staatliche Einflussnahme. Aber - das hat das Bundesverfassungsgericht schon in den 50-er Jahren festgestellt: Sie gelten ebenso für den zivilrechtlichen Bereich, also für den Umgang der Bürger untereinander.

      Schöne Grüße
      Gerhard

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    2. "Mein Vergleich betraf das Thema "Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit". Gerlinde leidet vor allem daran, dass ihr Exmann sich vor dem Unterhalt drücken kann - nur 23 Prozent der Unterhaltsvorschüsse können vom Jugendamt dann eingetrieben werden. Wir alle zahlen also von unseren Steuergeldern solche Typen."
      Da gibts dann immer wieder mal markige Sprüche von Politikern, dass man "diesen Typen" z.B. den Führerschein deswegen entziehen will u.ä. Raus kommt dann regelmässig, dass die meisten, die keinen Unterhalt zahlen, diesen gar nicht zahlen können, diese Männer können sich einen Milongabesuch sowieso nicht mehr leisten (PS wusstest du, dass die unterhaltspflichtigen Damen, die es doch gelegentlich gibt, eine erheblich schlechtere Zahlungsmoral als die Männer aufweisen?).

      Aber bei derartigen Themen stell ich bei dir immer wieder eine bemerkenswerte Einseitigkeit fest (auch wenn du gelegentlich auch den Frauen ihre Verantwortung für ihr Leben nahelegst).

      PS: "Wir haben übrigens in Pörnbach schon mal einen Gast wegen solcher Tendenzen rausgeschmissen." Sehr gut. Aber das hast du als Veranstalter gemacht, und den vermutlich nicht durch die Polizei mit Berufung auf den Artikel 3 des Grundgesetzes abholen lassen. Oder?
      Und jetzt drehen wir uns im Kreis: was zwingt eine Frau wieder auf eine Milonga eines Veranstalters zu gehen, der Übergriffigkeiten beiseitewischt und diesbezügliche Beschwerden ignoriert?

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  2. Weil sie ohne Auto halt sehr eingeschränkte Möglichkeiten zum Milongabesuch hat. Und die Polizei orientiert sich eher am StGB und der StPO. So schlimm wars aber damals nicht.

    Übrigens den im Text verlinkten FAZ-Artikel schon gelesen? Dort findet man die genauen Zahlen: In 88 Prozent der Fälle sind die Männer unterhaltspflichtig, der Anteil der Herren mit unzureichendem Einkommen beträgt etwa 50 Prozent. Wie viele von ihnen sich lediglich "arm rechnen", weiß man nicht - ist aber eine beliebte Methode, den Zahlungen zu entkommen.

    Wenn Du verlässliche Quellen hast, wieviel Prozent der Damen nicht den vollen Unterhalt zahlen - bitte, gerne hier veröffentlichen. Halte ich durchaus für möglich, da Frauen statistisch weniger verdienen.

    Und klar, meine Blogartikel sind völlig einseitig, da ich stets nur meine persönlichen Ansichten vertrete. Das billige ich übrigens auch allen Gastautoren zu.

    Daher gelte ich sowohl als Gegener des traditionellen Tango wie auch des Neo- und Contango, als rechts gestrickt sowie als linke Socke, als Frauenversteher als auch als Emanzipationsgegner.

    Ich fühle mich recht wohl damit.

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