Klarnamen-Pflicht auf Facebook

„Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können. Ich wünsche mir, dass die Verrohung im Netz nicht achselzuckend hingenommen wird."

(Wolfgang Schäuble, Bundestagspräsident)

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/wolfgang-schaeuble-will-klarnamen-pflicht-im-internet-a-1267993.html

Als ich heute wieder einmal die aktuelle Ergänzungslieferung meines Rechtsratgebers einsortierte, war die Langeweile bald vorbei. Schuld daran waren zwei Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München vom Dezember letzten Jahres. Sie bestätigten: Facebook darf die Accounts zweier Nutzer sperren, die sich unter Pseudonym angemeldet hatten und sich weigerten, auf ihren realen Namen umzusteigen. Gegen die Sperrung hatten die beiden Nutzer geklagt.

Quelle:

Urteile v. 8.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre)

Volltext eines der Urteile: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/18-U-5493_19-Pre.pdf


Um vorne anzufangen:

Die Nutzungsbedingungen von Facebook sehen schon lange vor, dass man keine Pseudonyme verwenden darf:

„3. Deine Verpflichtungen gegenüber Facebook und unserer Gemeinschaft

Wir stellen dir und anderen diese Dienste bereit, um unsere Mission voranzubringen. Im Gegenzug ist es notwendig, dass du folgende Verpflichtungen eingehst:

1. Wer Facebook nutzen kann

Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Aus diesem Grund musst du Folgendes tun:

Denselben Namen verwenden, den du auch im täglichen Leben verwendest.

Genaue und korrekte Informationen über dich zur Verfügung stellen.“

https://de-de.facebook.com/legal/terms

Nach meinen Recherchen ist das so auszulegen: Wenn jemand Karl Huber heißt und im täglichen Leben „Charlie“ genannt wird, darf er sich auf FB „Charlie Huber“ nennen. „Charlie Brown“ dagegen wäre nicht erlaubt.

In früheren Jahren gab es dazu konträre Urteile, denn die Rechtslage ist kompliziert:

Im § 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes (TMG) heißt es:

„Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.“

Umstritten ist jedoch, ob die deutsche Gesetzgebung für die Mutterfirma in den USA sowie Facebook Ltd. mit Sitz in Irland bindend ist. So klagte der Datenriese erfolgreich gegen eine Verfügung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), welche Facebook verpflichten sollte, Pseudonyme zuzulassen.

Es scheint sich zudem die Rechtsauffassung durchzusetzen, die Bestimmung des deutschen Telemediengesetzes sei inzwischen durch übergeordnetes europäisches Recht (Datenschutz-Grundverordnung, DSGO) aufgehoben. So sah es jedenfalls das OLG München in seiner obigen Entscheidung.

Worum ging es im Einzelnen?

Vor dem Landgericht Ingolstadt hatte eine Frau per Klage erreichen wollen, dass ihr 2018 wegen Fehlens eines Klarnamens gesperrtes FB-Konto wieder eröffnet werde. Das Gericht gab der Klage mit Verweis auf das TMG statt, sprach ihr jedoch keinen Schadenersatz zu. Beide Parteien legten Berufung ein.

Das Landgericht Traunstein musste sich mit einem ähnlichen Antrag eines Klägers befassen. Facebook hatte dessen Account gesperrt, bis dieser seinen wahren Namen angab. Er wollte aber wieder ein Pseudonym verwenden. Als er kurze Zeit später ein Video über schwarze Kannibalen und einen tanzenden Adolf Hitler mit dem Kommentar „Weekend yeah“ postete, sperrte Facebook den Account wegen Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards erneut. Seine Klage wies das Landgericht ab.

In seinen beiden Urteilen verwendete das OLG München eine Argumentation, von der ich nur sagen kann: Schön, dass deutsche Richter nach zehn Jahren endlich auch drauf kommen!

Angesichts eines mittlerweile weitverbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet – Cyber-Mobbing, Belästigungen, Beleidigungen und Hassrede – habe Facebook ein legitimes Interesse daran, bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Die Verpflichtung zur Verwendung des wahren Namens sei daher grundsätzlich geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten. Bei der Verwendung eines Pseudonyms liege die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.

https://www.wbs-law.de/medienrecht/olg-muenchen-zur-klarnamenpflicht-surfen-auf-facebook-auch-unter-pseudonym-rechtmaessig-51179/

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wegen des Fehlens höchstrichterlicher Rechtsprechung hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Vielleicht muss anschließend noch ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs her. 

Ich wage vorherzusagen: Wegen der immer mehr ausufernden Hetze im Internet wird es in der Rechtsprechung mittelfristig auf ein eher personalisiertes Netz hinauslaufen. Nach meiner Meinung ist das gut so! Wer in den sozialen Medien seine Ansichten verkündet, sollte grundsätzlich mit seinem (hoffentlich guten) Namen dazu stehen.

Eine endgültige juristische Klärung gibt es vielleicht erst in ein paar Jahren. Nur: So lange darf Facebook solche Konten sperren. Klagen dagegen werden die Gerichte  bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung erstmal liegen lassen.

Es könnte daher für Herrschaften wie „Arthur Dent“ oder „Elijah Nur Filbustan“ eng werden. Wer sich also zukünftig unter Pseudonym angepöbelt oder sonstwie benachteiligt fühlt, könnte das Facebook mit dem Hinweis auf einen Decknamen melden. Mal sehen, was passiert…

Nun verstehe ich erst, warum solche Leute in der letzten Zeit betonten, sie seien ja unter ihrem Tarnnamen „im Tango wohlbekannt“. Na ja – wie Thomas Kröter neulich mit Recht schrieb, wird es wohl eher auf den Namen ankommen, den der Briefträger kennt.

http://kroestango.de/aktuelles/zum-abschied-ein-froehliches-prost/

Tango ist nicht das wahre Leben – nicht mal ohne Corona!    

Weitere Quellen:

https://www.nzz.ch/wirtschaft/olg-muenchen-facebook-darf-klarnamen-statt-pseudonyme-fordern-ld.1590943

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/klarnamenpflicht-auf-facebook-bestaetigt

https://www.internetrecht-nuernberg.de/internetrecht/datenschutz_facebook.html

Foto: www.tangofish.de

Kommentare

  1. Zu meinem Artikel erreichte mich ein Kommentar meiner Tangofreundin Annette aus Offenbach:

    Lieber Gerhard,

    ich Sachen Musikgeschmack bin ich ja immer sehr mit Dir einig, ebenso bei der Ablehnung von unnötigen Milonga-Regeln, die auf Geschichtsklitterung beruhen, und nicht nötig sind, weil man erwarten sollte, dass Erwachsene eine gewisse Kinderstube mitbringen.

    Aber bei diesem Beitrag möchte ich Dir herzlich widersprechen:

    Du hast Deine Last mit Trollen und Flegeleien, und ja, man muss was dafür tun, dass sich die Umgangsformen im Internet verbessern.

    Aber was Du vorschlägst, kann ich so nicht akzeptieren: Ausgerechnet ein amerikanischer Konzern, der ein gewisses Monopol hat und sich nicht an unsere Gesetze hält, soll hier den Hausmeister und Gesetzgeber spielen? Klarnamenpflicht mag zwar einiges Getrolle und Schlimmeres eindämmen, aber zu welchem Preis?

    Facebook ist eine Datenkrake, sein Geschäftsmodell besteht darin, uns auszuspionieren und den Zugang zu uns zu verkaufen, also selektiv Werbemöglichkeiten anzubieten. Die Aufklärung darüber ist bis heute intransparent. Und nein, meine persönlichen Daten gehören mir.

    Ich bin auch unter Pseudonym bei FB: zu dem einzigen Zweck, eine Werbeplattform für unseren Tango Diavolo zu betreiben. Ich will nicht, dass meine verschiedenen Lebensbereiche vom Spanner Facebook ohne meine Erlaubnis verknüpft werden: Nämlich erstens meine beruflichen Aktivitäten und die Kontakte, die ich dadurch habe, zweitens meine privaten Dinge wie Familie, Elternbeirat oder Krankheiten, und drittens meine Hobbys, darunter eine Tangoszene in einem Fetischklub. Diese Bereiche haben nichts miteinander zu tun, und ich brauche keine Spionage, Schlüsselloch-Spanner und Tratscher, die das zusammenführen.

    Ich bin froh, dass ich in Deutschland und nicht in China lebe, wo man ununterbrochen beobachtet wird und Sozialpunkte bekommt. Wir haben ein Grundgesetz, das uns ein Briefgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Vom Internet ahnte man damals nichts, aber ich bin fest entschlossen, diese Grundrechte auch im Internet zu verteidigen. Dazu gehört auch das Recht, nur die nötigsten Informationen rauszugeben.

    Es ist eher eine Frage der Erziehung und Kultur, dem Troll-Unwesen den Garaus zu machen. Dafür ist unser Bildungssystem zuständig. Wir brauchen keine amerikanischen Konzerne, die uns hier die digitale Polizei machen.

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    1. Liebe Annette,

      ich respektiere natürlich Deine Ansichten, die mich auch nicht ganz unerwartet erreichten.

      Wahrscheinlich bin ich ein wenig naiv, aber nach gut 10 Jahren Facebook kann ich nur sagen: Bei meiner Aktivität im Internet stört mich vieles – Schäden durch die „Datenkrake“ Facebook habe ich noch keine verspürt.

      Es ist mir schon klar, dass diese Firma Daten von mir ausspäht. Aber es ist ja auch meine Sache, was ich preisgebe. Es wundert mich schon, was da viele an privatesten Informationen öffentlich posten. Ich überlege mir halt bei jedem Satz, den ich dort schreibe, ob das die Öffentlichkeit oder amerikanische Konzerne etwas angeht.

      Ich sehe das Ganze als einen Deal mit Facebook. Als Gegenleistung darf ich dort Werbung für mein Blog und meine Bücher machen. Und vor allem für meine Ansichten zum Tango und aktuellen Problemen – kostenlos.

      Inzwischen bin ich mit meinem Blog in einer Situation, wo ich FB und andere soziale Medien nicht mehr bräuchte. Vor Jahren waren die aber für mich unerlässlich.

      Aber niemand muss sich in die Abhängigkeit des amerikanischen Konzerns begeben. Wer Facebook, Twitter etc. für derartig gefährlich hält, sollte diese Medien halt meiden.

      Was mich in meiner Arbeit viel mehr störte, waren Leute, die – auf meinem Blog und auf anderen Plattformen, die Möglichkeiten, anonym aufzutreten, zu bösesten Attacken missbrauchten. Für mich ist daher eine Klarnamenpflicht unerlässlich.

      Leider sagst Du nicht konkret, wie man diese Missstände auf andere Weise abstellen könnte. Das Bildungssystem allein – das sage ich aus beruflicher Erfahrung – wird es nicht können.

      Herzliche Grüße
      Gerhard

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  2. Sie schreiben: "Wahrscheinlich bin ich ein wenig naiv, ..."

    Wie recht Sie doch haben!

    Ob Klarname oder Pseudonym - das ändert gar nix. Ihr Blog ist doch der beste Beweis dafür: Hier kann jeder Max Mustermann oder jede Maxima Musterfrau anonym schreiben.

    Ad Facebook: es geht nicht (nur) darum, was Sie auf dieser Plattform preisgeben, sondern darum, wie Sie sich an Ihrem PC verhalten. Und diese Information ist für FB eine Goldgrube.

    Und soziale Medien sperren Profile, wenn die Inhalte gesetzwidrig oder 'gefährlich' sind. Ob Pseudonym oder Klarname spielt dabei keine Rolle. Einziger Nachteil: SIE wissen möglicherweise nicht, wer hinter dem einen oder anderen Pseudonym steckt. Na und?

    Und gerade ein Blog wie Ihrer ist der Grund für viele, ein Pseudonym zu verwenden.

    Gruß vom Klarnamen
    Thomas Schön

    P.S. Ausgerechnet Schreiberlinge verwenden Pseudonyme sehr gerne :-)

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    1. Vielleicht sollten Sie meine Artikel vorher lesen und zumindest zu verstehen versuchen, bevor Sie solche Kommentare abgeben.

      Auf meinem Blog darf man eben nicht anonym kommentieren. Die Mehrzahl der Schreiber kenne ich sogar persönlich - wie beispielsweise Annette, die den obigen Beitrag verfasst hat.

      Ist ja schön, dass Sie trotz allem auch bei Facebook aktiv sind - und mein Blog so interessant finden, dass Sie sich ständig dran abarbeiten müssen.

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    2. Herr Riedl, klar ist, dass Sie gar nix verstehen.

      Um einen Beitrag bei Ihrem Blog einzureichen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
      - Google-Konto (kann natürlich ein Fake-Konto sein)
      - Namen / URL (kann irgendetwas sein)
      - Anonym
      Damit Sie das Wort 'Anonym' verstehen, können Sie hier weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Anonymität

      Zu Ihrem viel verwendeten Ausdruck 'Klarnamen': Die Namen sind alle glasklar. Ob es sich dabei um Pseudonyme handelt, wissen Sie nicht. Sie sind ja auch nicht in der Lage, eine Identität festzustellen oder zu überprüfen. Zwar ist Ihnen MEINE Identität bekannt, aber nur deshalb, weil ich Ihnen eine Kopie meines Passes zukommen habe lassen, damit Sie mich endlich klagen können. Davor schrecken Sie aber dann doch lieber zurück.

      Fazit: Ihre 'Forderung' nach 'Klarnamen' ist zahnlos.

      Frage: Haben Sie auf Ihrer Eingangstüre ein Schild mit der Aufschrift "stehlen verboten" hängen, und lassen Sie die Türe offen?

      Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß mit Ihrem anonymen Blog.
      Es grüßt Sie herzlich,
      Ihr Klarname Thomas Schön

      P.S. Ich hätte diesen Beitrag auch mit Ignaz Wrobel oder Kaspar Hauser 'unterschreiben' können :-)

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    3. Okay, da ich ja gerade im Moment wieder recht viele neue Leser bekomme, beantworte ich für diese die Frage zum wiederholten Mal:

      "Anonym" anmelden geht schon, da der Server das so programmiert hat - wofür ich nichts kann. Ich veröffentliche aber Beiträge nicht, wenn sie ohne vollen Namen unter dieser Rubrik eingestellt werden.

      Ein Google-Konto akzeptiere ich nur dann, wenn es zu einem Klarnamen führt.

      "Name/URL": Wenn ein voller Name angegeben ist, überprüfe ich die Stimmigkeit mit der angegebenen URL.

      Außerdem sehe ich stets bei Google und FB nach, ob der angegebene Name im Tangozusammmenhang auftaucht.

      Bei vielen Schreibern muss ich das aber gar nicht, da ich sie persönlich kenne.

      Mit diesen Kontrollen bleiben vielleicht fünf Prozent übrig, die mich zunächst mit einem Pseudonym täuschen. Eine akzeptable Quote, wie ich finde. Und wenn die was Vernünftiges schreiben, soll es mir recht sein.

      Hinter Pseudonymen verborgene Trolle erkenne ich aber meist daran, dass sie früher oder später Unfrieden verbreiten wollen. Dann kann ich immer noch löschen. Manche sind auch so dämlich und bieten mir ihren falschen Namen in verschiedenen Schreibweisen an...

      So viel für meine neuen Leser - nicht für Herrn Schön. Der wird es eh nicht einsehen.

      P.S. Mit den Tucholsky-Pseudonymen Ignaz Wrobel und Kaspar Hauser hätte man mich nicht täuschen können...


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