Übl(ich)e Nachrede



Je konkreter man im Tango wird, desto mehr Unruhe erzeugt man bei bestimmten Zeitgenossen.

Punktuell habe ich dies wieder einmal erfahren dürfen, als ich den Bericht eines real existierenden DJs abdruckte, der von Behinderungen seiner Arbeit berichtete – da er es wagte, ein gemischtes Musikprogramm aufzulegen:

Weiterhin habe ich es riskiert, auf diesen Beitrag in dem Forum „tanzmitmir“ hinzuweisen:

Dies rief meinen werten (ehemaligen) Blogger-Kollegen Cassiel auf den Plan, welcher meinen Text einmal mehr mit inzwischen standardisierten Vorwürfen überzog: „Konfusion“, „unangenehme Frontenbildung“, „Krawall“, „permanente Tiraden“, tralala…

Allerdings ließ sich der Schreiber auch zu einer Äußerung hinweisen, die ich schon heftig finde:

„Ich empfinde Deine fortgesetzte üble Nachrede gegen Menschen mit einem traditionelleren Tangobegriff verräterisch.“

Meine einzige Reaktion darauf lautete: „Zeitgenossen, welche mich einer Straftat bezichtigen (§ 186 StGB), antworte ich nicht.“

Seine Antwort hierauf war vom üblichen Sophismus geprägt:
„Wenn Du jetzt einmal Stellung beziehen sollst, versteckst Du Dich hinter einer juristischen Spitzfindigkeit. Gerne darfst Du die ‚üble Nachrede‘ durch einen anderen, ähnlichen, jedoch nicht juristischen Begriff ersetzen, es wird in der Sache wenig ändern.“

Weitere direkte Diskussionen mit diesem Adressaten sind natürlich zwecklos – da könnte man auch versuchen, einen Zeugen Jehovas zum Atheismus zu bekehren. Da der Herr allerdings nach eigenem Bekunden einige Juravorlesungen besucht hat, möchte ich die Fronten schon etwas klären:

„Üble Nachrede“ ist keine „juristische Spitzfindigkeit“, sondern ein Straftatbestand, welcher (wie Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung) sogar dem Laien etwas sagt. Es ist nicht mein Job, mir hierfür ein schöneres Synonym zu suchen – es wäre am Autor, diesen unglaublichen Vorwurf zurückzunehmen!

Der Paragraf 186 Strafgesetzbuch bestimmt dazu folgendes:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Übersetzung ins normale Deutsch: Wenn ich einer bestimmten Person etwas Ehrenrühriges anhänge (gar noch öffentlich bzw. schriftlich), sollte es beweisbar sein – sonst wird’s eng…

Wie sieht es in dem betreffenden Blogartikel aus? Nun, öffentlich ist er, und es wird einer Person etwas nicht Charmantes vorgeworfen (Herumpöbeln vor der Milongatür). Nur – dieser Mensch wird nicht mit Namen genannt. Zweitens: Ich mache mir diese Behauptung nicht zu eigen, sondern habe im Gegenteil erklärt, diese Vorkommnisse nicht aus eigener Anschauung zu kennen. Weiterhin habe ich ausdrücklich angeboten, Gegendarstellungen auf meinem Blog zu veröffentlichen. Dass solche Ereignisse meinen eigenen Erfahrungen entsprechen, mag ich allerdings nicht leugnen.

So what? Wenn man die Aussagen anderer nicht mehr zitieren dürfte, könnten sich Journalisten mangels Beschäftigung einen anderen Beruf suchen…

Dies gilt übrigens ebenso für meine restlichen Blogtexte – wer es anders sieht, möge Ross und Reiter nennen!

Sehen wir daher die Geschichte mal andersrum: Herr Cassiel bezichtigt mich öffentlich strafbarer Handlungen (Stichwort: „fortgesetzte üble Nachrede“), welche nicht beweisbar sind, und dies allerdings ist – surprise, surprise – üble Nachrede!

Na gut, wenn ich nun Strafantrag stellen würde oder (bei Verneinung des öffentlichen Interesses) den Privatklageweg beschritte, würde ich als Cassiels Verteidiger natürlich versuchen, die erweislich falsche Tatsachenbehauptung in eine Meinungsäußerung umzudeuteln – einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten da optimistisch stimmen. Aber, wie wir alle wissen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Daher, mein Freund: Immer schön den Ball flach halten, gell? Sonst könnt’s mal ziemlichen Ärger geben…

P.S. Und ohne Namen zu nennen: Ich bleibe bei meinem Eindruck, dass genau diejenigen, welche den Tango mit Begriffen wie "sozial" verbinden, im wirklichen Leben manchmal über keinerlei Benimm verfügen!

 

Kommentare

Hinweis zum Kommentieren:

Bitte geben Sie im Kommentar Ihren vollen (und wahren) Namen an und beziehen Sie sich ausschließlich auf den Inhalt des jeweiligen Artikels. Unterlassen Sie herabsetzende persönliche Angriffe, gegen wen auch immer. Beiträge, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden – ohne Löschungsvermerk – nicht hochgeladen.
Sie können mir Ihre Anmerkungen gerne auch per Mail schicken: mamuta-kg(at)web.de – ich stelle sie dann für Sie ein.